[10.8.2007] Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2008 verabschiedet. Eine der wichtigsten Änderungen: Ab 2011 wird die Papier-Lohnsteuerkarte durch das elektronische Lohnsteuerverfahren ElsterLohn II ersetzt. Datenschützer äußerten Bedenken gegen den dazu notwendigen zentralen Daten-Pool.
Das elektronische Lohnsteuerverfahren ElsterLohn II soll künftig die Lohnsteuerkarte aus Papier ersetzen. Diese Regelung ist im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2008 vorgesehen, den die Bundesregierung am Mittwoch verabschiedet hat. Die Beschäftigten müssen künftig ihrem Arbeitgeber nur einmalig die neue Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen. Damit können Unternehmen die für die Lohnsteuer erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch abrufen. In einer Pressemitteilung heißt es, für das neue Verfahren sprächen viele Vorteile. Da die meisten Firmen mit elektronischer Lohnabrechnung arbeiteten, werde das Lohnsteuerverfahren erheblich einfacher. Auch die Gemeinden würden stark entlastet, weil Druck und Versand von Millionen von Lohnsteuerkarten entfielen. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabe der Steuernummer nicht Teil des Jahressteuergesetzes 2008 ist, sondern bereits in der Abgabenordnung geregelt sei. Seit dem 1. Juli übermitteln die Meldeämter die hierfür erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (wir berichteten). Eine anderweitige Nutzung der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern als für steuerliche Zwecke sei nicht zulässig. Genau dies wird von Datenschützern bezweifelt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, äußerte die Befürchtung, dass hier neue Begehrlichkeiten entstünden. So wären die Daten etwa für Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden interessant. Es gebe zahlreiche Beispiele, dass Daten, die zunächst für einen bestimmten Zweck gespeichert wurden, letztlich auch für viele andere Zwecke verwendet werden: So würden die für steuerliche Zwecke erhobenen Daten über Freistellungsaufträge mit den ebenfalls beim BZSt gespeicherten Daten der Empfänger von BAföG- und anderen Sozialleistungen abgeglichen. Die Mautdaten sollen zukünftig auch zur Strafverfolgung verwendet werden, und der zur Terrorismusbekämpfung eingeführte Kontendatenabruf stünde heute auch Finanzämtern offen. Peter Schaar: "Der von mir kritisierte große Daten-Pool, der mit der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer an alle Steuerpflichtigen vom Säugling bis zum Greis entsteht, erhält eine neue Dimension."
(al)
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