[9.12.2008] Der Urheberrechtler Professor Matthias Leistner von der Universität Bonn hat für die Stadt Arnsberg die Rechtmäßigkeit von Gebraucht-Software bestätigt. Die Stadtverwaltung strebt an, künftig verstärkt auf gebrauchte Software zurückzugreifen.
Die nordrhein-westfälische Stadt Arnsberg (80.000 Einwohner) will den Bedarf an Standard-Software nach eigenen Angaben künftig zunehmend über den Gebrauchtmarkt decken. Deshalb hat die Stadtverwaltung die rechtlichen Grundlagen für die kommunale Beschaffung von Gebraucht-Software untersuchen lassen. Der Urheberrechtler Professor Matthias Leistner von der Universität Bonn hat die Rechtmäßigkeit des Erwerbs geprüft. Er sagt: „Anbieter von Gebraucht-Software sind grundsätzlich in der Lage, bei Beachtung der notwendigen Voraussetzungen Kommunen nutzungsfähige Software zu liefern, ohne dass es dafür einer Zustimmung des Herstellers bedarf.“ Auch der Kauf von aus einem Volumenvertrag abgespaltenen Lizenzpaketen sei rechtlich nicht zu beanstanden. Bürgermeister Hans-Josef Vogel: „Für Infrastruktur, Bildung, Soziales und Kultur müssen auch in Zeiten knapper Kassen angemessene Mittel zur Verfügung stehen. Für Software wollen wir daher nicht mehr ausgeben, als unbedingt nötig.“
(rt)
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