[21.1.2009] Schleswig-Holstein hat den Gesetzentwurf zur elektronischen Verwaltung beschlossen. Das E-Government-Gesetz soll die Abläufe bei elektronischen Verwaltungsverfahren vereinfachen.
Den Entwurf für ein Gesetz zur elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz, EGovG) hat das Land Schleswig-Holstein jetzt beschlossen. Dies teilte das Finanzministerium des Landes mit. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Abläufe bei elektronisch angebotenen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Zudem sollen Land, Kreise, Gemeinden und andere Behörden elektronische Dienste künftig gemeinsam nutzen. „Wir wollen gemeinsame Infrastrukturen, Basisdienste, Datenformate und Schnittstellen schaffen“, erklärte Klaus Schlie, Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung in Schleswig-Holstein.
(bs)
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