Urteil:
Wahlcomputer verfassungswidrig


[4.3.2009] Das Bundesverfassungsgericht hat über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt, die sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 richteten und entschieden, dass die Verwendung der elektronischen Wahlgeräte verfassungswidrig war.

Die Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Wie das Gericht in einer Presseinformation mitteilt, setzt der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraus, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Danach ist es verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden, dass §35 Bundeswahlgesetz (BWG) den Einsatz von Wahlgeräten zulässt. Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen. Die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten rechnergesteuerten Wahlgeräte entsprachen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht den Anforderungen, welche die Verfassung an die Verwendung elektronischer Wahlgeräte stellt. (rt)

http://www.bundesverfassungsgericht.de
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Wahlcomputern (Deep Link)

Stichwörter: Bundesverfassungsgericht, Wahlcomputer, E-Voting



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