Gebraucht-Software:
Einstweilige Verfügung erlassen


[1.7.2009] Eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Gebraucht-Software-Händler usedSoft hat das Oberlandesgericht Düsseldorf erlassen und damit einem Berufungsantrag eines Schweizer Software-Anbieters stattgegeben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen den Gebraucht-Software-Händler HHS usedSoft GmbH erlassen (Az. I – 20 U 247/08). Dies teilt das Unternehmen Microsoft mit, das die Entscheidung begrüßt. Nach Angaben des Konzerns hatte ein Schweizer Software-Anbieter den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, weil usedSoft selbst erstellte Kopien von Computer-Programmen des Software-Anbieters angeboten haben soll, die angeblich von legalen Installationen auf Computern stammen und nur deshalb gefertigt worden seien, weil den Computern keine Kopien auf CD oder DVD beigefügt worden wären. usedSoft sei es nun verboten, im geschäftlichen Verkehr die streitgegenständlichen Computer-Programme anzubieten, zu vertreiben und in Verkehr zu bringen, wenn diese sich nicht auf einem Hardware-Gerät befinden, auf dem sie von einem Distributor des Schweizer Software-Anbieters vorinstalliert wurden. Wie Microsoft mitteilt, hob das OLG Düsseldorf mit seiner Entscheidung ein erstinstanzliches Urteil des LG Düsseldorf vom 26.11.2008 (Az. 12 O 431/08) auf, das den Vertrieb noch für zulässig erklärt hatte. Hiergegen war der Schweizer Software-Anbieter in Berufung gegangen. „Wir begrüßen das Urteil. Die konkreten Auswirkungen auf den Handel mit gebrauchter Software können wir jedoch erst nach Einblick in die detaillierte Urteilsbegründung kommentieren“, so Swantje Richters, Justitiarin von Microsoft Deutschland. (rt)

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de
http://www.usedsoft.com
http://www.microsoft.de

Stichwörter: Gebraucht-Software, usedSoft, Microsoft, Oberlandesgericht Düsseldorf



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge
Digitales Bayern: Der Sound der Zukunft Interview
[3.7.2024] Bayern segelt auf Innovationskurs, sagt Fabian Mehring. Kommune21 sprach mit dem Digitalminister des Freistaats über die Reorganisation seines Ressorts, seine Pläne für einen innovativen Staat und die Rolle der Kommunen dabei. mehr...
Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring
Leipzig: IT-gestütztes Vertragsmanagement
[3.7.2024] Mithilfe von IT-Dienstleister GISA führt die Stadtverwaltung Leipzig ein IT-gestütztes Vertragsmanagement ein. Die Lösung soll einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltung von Verträgen in den verschiedenen Fachbereichen leisten. mehr...
Leipzigs Stadtverwaltung führt eine SAP-basierte Lösung zur Vertragserstellung und -verwaltung ein.
Thüringen: Landesmittel für kommunale Digitalisierung
[3.7.2024] Das Land Thüringen will die kommunale Digitalisierung mit zehn Millionen Euro fördern. Das geht aus der neuen Thüringer E-Government-Richtlinie hervor, die jetzt offiziell veröffentlicht wurde. Kommunen können ab sofort neue Anträge beim Finanzministerium stellen. mehr...
Durch die Förderung möchte Thüringen die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen in der IT und in den Fachbereichen entlasten, erklärt der Landes-CIO Hartmut Schubert.
Kreis Neuburg-Schrobenhausen: KI für die Mitarbeiterschulung
[3.7.2024] Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wurde von Bayerns Digitalminister Mehring als „Digitales Amt“ ausgezeichnet. Darüber hinaus pilotiert die Verwaltung eine Anwendung, die mittels KI-generierter Videos die Mitarbeiterschulung effizienter machen und Beschäftigte entlasten soll. mehr...
Wiesbaden: Zwischenbilanz zur Smart City
[2.7.2024] Bei einem ersten Netzwerktreffen informierten die Programmverantwortlichen von „Smart City Wiesbaden“ über zentrale Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsprozesses und gaben Einblick in die aktuellen Planungen. mehr...
Die Teilnehmer des Netzwerktreffens zum Programm „Smart City Wiesbaden“ zogen eine positive Zwischenbilanz.
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Aktuelle Meldungen