[2.11.2009] In einer Stellungnahme zur Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II und Hartz IV plädiert Vitako, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, dafür, die Entscheidung über die eingesetzte Software den Kommunen zu überlassen.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag festgehaltenen Aussagen zur Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II und Hartz IV schnell zu präzisieren. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist die Organisationsform der so genannten ARGEn, der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen, verfassungswidrig und muss zum 1. Januar 2011 neu geregelt werden. In einer Stellungnahme von Vitako heißt es, die Entscheidung über Auswahl und Einsatz von IT-Lösungen müsse in jedem Fall den Kommunen und kommunalen IT-Dienstleistern als zuständigen SGB-II-Trägern überlassen bleiben. Eine verpflichtende zentrale Lösung auf Basis der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit (BA) lehne man in deren gegenwärtigen Funktionalität und Qualität ab. Am Markt seien verschiedene alternative Fachverfahren verfügbar, die bereits in der kommunalen Praxis erprobt seien. „Dezentrale IT-Lösungen können weit besser als die zentrale BA-Lösung in die IT-Landschaft der Kommunen eingebunden werden“, so Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff.
(bs)
http://www.vitako.deDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut (Deep Link)
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