E-Government-Strategie:
Nationale Ziele


[28.9.2010] In seiner dritten Sitzung hat der IT-Planungsrat die erste Nationale E-Government-Strategie verabschiedet. Die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Verwaltung sollen erhöht und ein Zusammenwirken über Behördengrenzen hinweg ermöglicht werden.

Am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die erste Nationale E-Government-Strategie Deutschlands beschlossen. E-Government wird darin als Beitrag zur Bewältigung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und technologischer Herausforderungen – wie Globalisierung, demografischer Wandel, Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft und selbst Klimawandel – begriffen. Insbesondere soll E-Government die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Verwaltung erhöhen sowie ein Zusammenwirken über Behördengrenzen hinweg ermöglichen. Es gelte, über Gebietskörperschaften hinweg die Dienstleistungsmentalität zu fördern und Bürokratie abzubauen, heißt es in dem Papier.
Ausdrücklich wird betont, dass die Nationale E-Government-Strategie auf den Grundsätzen des Föderalismus, der Gewaltenteilung und der kommunalen Selbstverwaltung basiert. Da bei vielen Verwaltungsverfahren mehrere Behörden beteiligt sind, müssten Regelungen für eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen werden. Das Ziel ist selbstbewusst gesteckt: „Im Jahr 2015 erreicht das deutsche E-Government einen europäischen Spitzenplatz.“ Um dies zu erreichen, listet das Strategie-Papier sechs übergeordnete Ziele und die entsprechenden Handlungsfelder auf. Die wichtigsten sind:
Orientierung am Nutzen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung: Allen potenziellen Nutzern eines Dienstes wird der Zugang dazu ermöglicht. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet. Zudem werden E-Government-Angebote auch für mobile Geräte entwickelt, um den Kontakt zu den Behörden zu erleichtern. Alle elektronischen Verwaltungsservices werden soweit wie möglich barrierefrei gestaltet. Außerdem vernetzen Bund, Länder und Kommunen ihre Dienstleistungen im Internet so, dass Bürger und Unternehmen sie ungeachtet der Zuständigkeit nutzen können. Im Sinne eines One Stop Government wenden sich Bürger und Unternehmen künftig über einen Ansprechpartner an die Verwaltung, der sie in den unterschiedlichsten Fällen unterstützt. Vorbild ist hier der Einheitliche Ansprechpartner gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie. Verwaltungsportale werden künftig personalisierbar gemacht, sodass sich die Nutzer individuelle Angebote zusammenstellen können. Alle geeigneten Verwaltungsangelegenheiten können über das Internet abschließend elektronisch erledigt werden. Dazu werden die elektronische und die papiergebundene Kommunikation rechtlich gleichgestellt. Wo immer möglich wird das Schriftformerfordernis abgeschafft.
Wirtschaftlichkeit und Effizienz: Verwaltungsabläufe werden so modelliert, dass ebenenübergreifende Prozesse gestaltet werden können. Geplant ist die Förderung eines Modellprojektes, welches geeignete Methoden für das Prozess-Management identifiziert und beispielhafte Referenzprozesse entwickelt. Bund und Länder schaffen zudem die Voraussetzungen für eine verpflichtende Nutzung elektronischer Verfahren. Dazu werden geeignete Verwaltungsabläufe ermittelt und priorisiert. Auch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen findet mit IT-Unterstützung statt. Der IT-Planungsrat definiert dazu fachübergreifende Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards, die den sicheren Austausch digitaler Akten und Dokumente ermöglichen und baut eine IT-Plattform für die Zusammenarbeit von Ämtern und Behörden in einer sicheren Umgebung auf.
Transparenz, Datenschutz und Datensicherheit: Beim E-Government gelten die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datensicherheit. Es werden also nur diejenigen Daten erhoben, die für die Erfüllung der jeweiligen Verwaltungsaufgabe benötigt werden. Und die Bürger erhalten Einsicht in die Verarbeitung ihrer Daten. Informationen aus Politik und Verwaltung, die für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung wichtig oder wirtschaftlich nutzbar sind, werden für die Zielgruppe aufbereitet und – gegebenenfalls kostenpflichtig – zur Verfügung gestellt. Ausgangsbasis dafür sind die Portale von Bund, Ländern und Kommunen.
Gesellschaftliche Teilhabe: Bund, Länder und Kommunen bieten abgestimmte technische Möglichkeiten für die Beteiligung von Bürgern oder Unternehmen an der politischen Meinungsbildung oder der Gestaltung von Planungs- und Entscheidungsprozessen an. Die Wirkung der Teilhabe der Bürger und Unternehmen wird sichtbar.
Weitere Ziele der Strategie betreffen die Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit von E-Government sowie die IT-Infrastruktur. Der IT-Planungsrat will nun konkretisieren, wie die genannten Ziele erreicht werden können. Dabei soll festgelegt werden, welche Projekte zuerst umgesetzt und wie sie finanziert werden können. Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und Vorsitzende des IT‑Planungsrates, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, zeigte sich zuversichtlich: „Mit der gemeinsamen E-Government Strategie von Bund, Ländern und Gemeinden wird es uns gelingen, bei der von den Bürgern und Unternehmen gleichermaßen erwünschten Erledigung von Behördenangelegenheiten über das Internet schneller voranzukommen.“ Auch eine rechtliche Grundlage wird geschaffen. Noch in dieser Legislaturperiode soll ein E-Government-Gesetz verabschiedet werden. (al)

http://www.cio.bund.de
Nationale E-Government-Strategie (PDF, 240 KB) (Deep Link)

Stichwörter: Nationale E-Government-Strategie, E-Government-Gesamtstrategie, IT-Planungsrat, Cornelia Rogall-Grothe



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