De-Mail-Gesetz:
Innenausschuss stimmt zu


[25.2.2011] Der Innenausschuss des Bundestages hat den Weg zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste im Internet frei gemacht. Das Gesetz soll vor der Sommerpause in Kraft treten.

Innenausschuss des Bundestages erteilt De-Mail-Gesetz grünes Licht. Dem Gesetzentwurf der Regierung zur Regelung von De-Mail-Diensten hat der Innenausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit in modifizierter Fassung zugestimmt. Dies ist auf der Bundestags-Website zu lesen. Nun müsse sich noch das Bundestagsplenum abschließend mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Mit dem Gesetzentwurf werden unter anderem ein Akkreditierungsverfahren für Anbieter von De-Mail-Diensten sowie eine Aufsicht über die akkreditierten Diensteanbieter eingeführt und zudem die Pflichtdienste für ein De-Mail-Angebot bestimmt. Nach dem geänderten Gesetzentwurf soll es nun nicht mehr erforderlich sein, eine abgesicherte E-Mail über den Wortbestandteil De-Mail zu kennzeichnen. Die Deutsche Telekom hatte zuvor im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung erklärt, die einheitliche De-Mail-Domain sei ein wesentliches Sicherheits- und Erkennungsmerkmal und somit eine Voraussetzung für den Erfolg des Projektes (wir berichteten). Gegenüber heise online sagte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin, er halte die jetzt festgeschriebene Lösung für nützlicher. Damit werde den Providern freie Hand gelassen, ihr De-Mail-Produkt zu gestalten. Dem Endanwender könne in einem gängigen E-Mail-Programm durch eine spezielle Markierung signalisiert werden, dass es sich um eine De-Mail handle. Auch die Forderung von Sachverständigen und dem Bundesrat, für die De-Mail eine umfassende Verschlüsselung auf dem gesamten Weg vom Absender zum Empfänger (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) vorzuschreiben, wurde von der Regierung nicht berücksichtigt. Providern soll allerdings vorgeschrieben werden, Nutzer auf diese Verschlüsselungsoption ausdrücklich hinzuweisen. Keine Angaben macht das Gesetz zu den Kosten, die für den Versand einer De-Mail erhoben werden. Dies werde der Wettbewerb regeln, so der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger. Die CDU/CSU-Fraktion wertete die Vorlage als gutes und auf die Verbraucher zugeschnittenes Gesetz, das De-Mail zu einem Massenverfahren werden lassen könne. Von der Opposition wurde bezweifelt, dass das Projekt mit dem Gesetz hinreichend Akzeptanz und Vertrauen beim Verbraucher finden wird. Das De-Mail-Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, steht dort aber am 18. März 2011 auf der Tagesordnung. Mit dem Inkrafttreten kann nach Angaben von Clemens Binninger bereits im April gerechnet werden. (bs)

http://www.bundestag.de
Weitere Informationen zu De-Mail (Deep Link)

Stichwörter: De-Mail, Bundestag, Bundesrat



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