[4.10.2011] Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist überarbeitet worden. Mit Version 2.0 wurden Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik vorgenommen und die Belange weiterer Nutzergruppen berücksichtigt.
Am 22. September 2011 ist die neue Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) für Internet- und öffentlich zugängliche Intranet-Angebote der Bundesverwaltung in Kraft getreten. Für die Institutionen der Bundesländer und Kommunalverwaltungen gelten nach Angaben der Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) im Bundesverwaltungsamt eigene – teilweise deckungsgleiche – Bestimmungen. Ausgangspunkt für die Überarbeitung waren notwendige Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik und die Berücksichtigung der Belange weiterer Nutzergruppen. Die BITV 2.0 basiert auf den seit 2008 geltenden internationalen Leitlinien für Web-Inhalte (Web Content Accessibility Guidelines 2.0, WCAG 2.0) des W3C. Durch die Bereitstellung von Gebärdensprachfilmen und Texten in Leichter Sprache werde erstmals explizit auf die Belange von gehörlosen und hörbehinderten sowie lern- und geistig behinderten Menschen eingegangen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meldet, löst die neue Verordnung die bislang geltende BITV ab, deren Regelungen übergangsweise noch bestehen bleiben.
(rt)
Weitere Informationen zur BITV 2.0 (Deep Link)
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