[5.11.2012] Änderungswünsche zum geplanten E-Government-Gesetz hat der Bundesrat geäußert und dabei die Empfehlungen der Ausschüsse weitgehend übernommen. Gefordert wird auch eine Kostenabschätzung für Länder und Kommunen.
Der Bundesrat hat Korrekturwünsche am Entwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz beschlossen. Wie heise online berichtet, hat er dabei die Empfehlungen der Ausschüsse weitgehend übernommen. Transparenz und Open Data kämen der Länderkammer zu kurz. Amtliche Bekanntmachungen und andere Behördeninformationen sollen nach Meinung des Bundesrats künftig immer auch in maschinenlesbarer Form im Netz bereitstehen. Allerdings sei freizustellen, ob und welche Daten zu welchen Konditionen angeboten würden. Wie auf heise online weiter zu lesen ist, hat der Bundesrat einen Antrag Schleswig-Holsteins angenommen, wonach der Bund den Ländern sämtliche Kosten erstatten soll, die bei deren Behörden durch Verpflichtungen des Gesetzes entstehen. Die Regierung werde zudem gebeten, den aktuellen Umsetzungsstand in den von dem Entwurf erfassten Bereichen zu erheben und die Kosten für die Länder und die jeweilige kommunale Ebene abzuschätzen.
(rt)
Zur Meldung auf heise online (Deep Link)
Die Empfehlungen der Ausschüsse (Deep Link)
Stichwörter:
Politik,
E-Government-Gesetz,
Bundesrat,
Open Data