[6.12.2012] Der überarbeitete Entwurf des E-Government-Gesetzes ist den Mitgliedern des Deutschen Bundestages unterbreitet worden.
Dem Bundestag wurde nun der Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung vorgelegt. Ziel der Vorlage zufolge ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle dadurch „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten“ und es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Die Bundesregierung hat den Entwurf im September dieses Jahres (
wir berichteten) verabschiedet, im November folgten dann die Änderungswünsche des Bundesrats (
wir berichteten). In Kraft treten soll das E-Government-Gesetz im ersten Halbjahr 2013.
(cs)
Aktueller Entwurf des E-Government-Gesetzes (Deep Link)
http://www.bundestag.de
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