[23.5.2013] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Stellungnahme zum E-Government-Gesetz veröffentlicht und kritisiert darin dessen praktische Umsetzung.
Aktuell berät der Bundesrat den Entwurf eines E-Government-Gesetzes des Bundes (E-GovG), mit dem für die öffentliche Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um untereinander und mit den Bürgern elektronisch rechtssicher zu kommunizieren (
wir berichteten). Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt nach eigenen Angaben das Grundanliegen des Entwurfs, hält jedoch die praktische Umsetzung für ungenügend, weshalb es in einer Stellungnahme das Land aufgefordert hat, dem Entwurf im Gesetzgebungsverfahren eine Abfuhr zu erteilen. So kritisiert das ULD etwa, dass das E-GovG keine verbindlichen Regelungen zum Angebot einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht. Zudem greife der Gesetzentwurf die Forderung des Bundesrates nicht auf, auf die Verwendung offener Standards und Schnittstellen bei der Bereitstellung von Datenbeständen der öffentlichen Hand hinzuweisen. Dazu Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Bundesregierung und der Bundestag haben leider ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das muss nun vom Bundesrat nachgeholt werden. Die Akzeptanz von E-Government in der Bevölkerung hängt davon ab, dass darauf vertraut werden kann. Das ist bisher nicht der Fall.“
(cs)
Die Argumentation des ULD (Deep Link)
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Thilo Weichert