[5.6.2013] Verwaltungen sollten Informationen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, von sich aus im Internet zugänglich machen. Das hat die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte gefordert.
Für Open Data hat sich die brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, auf einer Veranstaltung in Potsdam ausgesprochen: „Informationsfreiheit und Open Data gehören zusammen. Die Verwaltungen sollten nicht warten, bis Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, sondern Informationen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, von sich aus im Internet zugänglich machen.“ Die Landesdatenschutzbeauftragte hatte Experten aus Mittel- und Osteuropa eingeladen, unterschiedliche Open-Data-Ansätze vorzustellen. Der internationale Vergleich zeige deutlich, dass Brandenburg noch Nachholbedarf habe. Hartge: „Die zahlreichen internationalen Erfahrungen mit Open Data bestätigen meine Forderung, den Informationszugang auch in Brandenburg zu erleichtern. Die Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes sollte genutzt werden, um aktive Veröffentlichungspflichten jetzt einzuführen.“
(ba)
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