[11.6.2013] Das E-Government-Gesetz wird für Bürokratieabbau sorgen und der Verwaltungsmodernisierung einen Schub verleihen. So erste Reaktionen auf die Verabschiedung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem wollen einige Bundesländer eigene E-Government-Gesetze auf den Weg bringen.
Nach dem BITKOM (
wir berichteten) hat es weiteres positives Feedback zum E-Government-Gesetz gegeben. Sachsen-CIO Wilfried Bernhardt sagte: „Ich begrüße das Gesetz, das die Bürger spürbar von überflüssiger Bürokratie entlasten kann. Es ist eine wichtige Grundlage für geplante landesspezifische Regelungen im Bereich des E-Government. Mit den vorgesehenen Instrumentarien können mehr Transparenz und Mitbestimmung für Bürger geschaffen werden. Auch können Ressourcen der Wirtschaft gestärkt werden.“ Wie die Staatskanzlei des Freistaats mitteilt, wurde durch eine sächsische Initiative im Bundesrat, der sich der Bundestag angeschlossen hat, erreicht, dass neben De-Mail und neuem Personalausweis auch weitere sichere Verfahren zum Schriftformersatz zugelassen werden können, um auf neue, insbesondere internationale Entwicklungen reagieren zu können.
Der saarländische Minister für Finanzen und Europa, Stephan Toscani, adressiert in seinem Statement zum E-Government-Gesetz die positiven Effekte für Modernisierungsmaßnahmen: „Das Gesetz wird die Verwaltungsmodernisierung in Deutschland entscheidend voranbringen, denn durch die neuen Regelungen werden elektronische Verfahren in der Verwaltung einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter.“ Da das Gesetz für die Länder nur in den Bereichen verpflichtend gelte, in denen sie Bundesrecht umsetzen, kündigte Toscani an, dass für den Bereich, für den das Saarland zuständig ist, ein eigenes E-Government-Gesetz unter Einbeziehung der Kommunen auf den Weg gebracht werde. „Der Ansatz für die elektronische Verwaltung im Saarland ist ebenenübergreifend. Wir streben eine Vorreiterrolle in Deutschland an“, sagte Toscani und verwies in diesem Zusammenhang auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen, Anträge für Führungszeugnisse, Ummeldungen von Wohnungen und Gewerbeanmeldungen. Zahlreiche Dienstleistungen beträfen sowohl Kommunen als auch Landesdienststellen, daher sei es wichtig, dass das Land und die Kommunen eine gemeinsame Infrastruktur aufbauen. Ähnliches hatte Bayern-CIO Franz Josef Pschierer bereits vor der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes angekündigt (
wir berichteten) und nun bekräftigt: „Bayern wird in enger Abstimmung mit den Kommunen die Arbeiten für ein eigenes E-Government-Gesetz für die Länder- und Kommunalverwaltungen aufnehmen.“
Den Bürokratieabbau durch das E-Government-Gesetz und die Impulse für die Verwaltungsmodernisierung hat auch Francotyp-Postalia hervorgehoben, dessen Tochterunternehmen Mentana-Claimsoft im März 2012 als erster De-Mail-Anbieter zertifiziert wurde. „Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes durch den Bundesrat ist aus unserer Sicht ein deutlich positives Signal. Sie bedeutet vor allen Dingen einen großen Schritt bei der Verwaltungsmodernisierung und hilft Kommunen und Behörden dabei, ihre Bürokratie zu minimieren“, erklärt Hans Szymanski, Vorstandssprecher der Francotyp-Postalia Holding. Dank des Gesetzes sei es künftig beispielsweise möglich, einen Hauskauf komplett per De-Mail abzuwickeln – inklusive der gesamten Korrespondenz mit Makler, Notar und Grundbuchamt. Auch viele andere Vorgänge, die bislang dem Schriftformerfordernis unterlagen, können jetzt nach Angaben von Francotyp-Postalia digital erledigt werden, wie schriftliche Kündigungen, Versicherungsabschlüsse oder das Unterschreiben eines Mietvertrags. Im behördlichen Kontext bilde das E-Government-Gesetz unter anderem die rechtliche Grundlage für digitale Abwicklungen im Urkundenwesen.
(ba)
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