[30.4.2014] Das E-Government-Gesetz kann auf kommunaler Ebene ein starkes Potenzial entfalten, meint Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe. Welche Rolle hierbei das Pilotprojekt Modellkommune E-Government spielt, erklärt sie im Kommune21-Interview.
Frau Staatssekretärin Rogall-Grothe, welches Ziel verfolgen der Bund und die kommunalen Spitzenverbände mit dem Pilotprojekt Modellkommune E-Government?
Mit dem Pilotvorhaben Modellkommune E-Government wollen wir die Potenziale des E-Government-Gesetzes (EGovG) auf kommunaler Ebene aufzeigen. Das EGovG gilt für die Kommunen nur, soweit sie Bundesrecht ausführen. Daher war es stets als Handlungsrahmen konzipiert, der Chancen eröffnet, die Kommunen nutzen können, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Elektronische Anträge ohne Unterschrift, die Möglichkeit elektronischer Nachweiserbringung und Bezahlung bieten den Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der kommunalen Verwaltung, in der höhere Bürgerorientierung und verbesserte Verwaltungseffizienz verbunden sind. Die Modellkommunen wollen wir auf diesem Weg begleiten.
„In vielen Kommunen besteht ein hohes Informationsbedürfnis hinsichtlich der Umsetzung des E-Government-Gesetzes.“
Aus insgesamt 44 Einreichungen hat sich die Jury für die Städte Düren und Gütersloh sowie den Kreis Cochem-Zell entschieden. Was zeichnet die drei ausgewählten Kommunen aus?
Gemessen an dem kurzen Bewerbungszeitraum haben wir eine Vielzahl sehr guter Bewerbungen erhalten und ich habe die Jury um ihre Aufgabe nicht beneidet. Die Jury ist der Überzeugung, dass das Ziel des Pilotvorhabens am besten mit den Vorschlägen der ausgewählten Kommunen umgesetzt werden kann. Die beiden Stadtverwaltungen planen eine Ausweitung des digitalen Zugangs sowie eine hohe Anzahl von vollständig elektronisch abgebildeten Verwaltungsprozessen. Der Landkreis führt sein Vorhaben gemeinsam mit einer Verbandsgemeinde durch und will vor dem Hintergrund einer dispersen Siedlungsstruktur den Zugang zu elektronischen Diensten unabhängig von Gemeinde- oder Kreiszuständigkeit ermöglichen.
Wie sieht der weitere Ablauf des Projekts aus?
Wir unterstützen die Modellkommunen zunächst bei der Erarbeitung eines Konzepts für die E-Government-Anwendungen. Dabei geht es nicht nur um die Ausweitung des Angebots elektronischer Services, sondern auch um eine interne Prozessoptimierung, die personelle und finanzielle Ressourcen einspart. Es sollen Standards verwendet werden, die sich bereits in anderen Kommunen bewährt haben. Die Vernetzung der Modellkommunen und ein arbeitsteiliges Vorgehen bei der Konzeptentwicklung sind wichtige Aspekte innerhalb des Pilotvorhabens. Nach der Umsetzung des Konzepts werden wir die Erfahrungen der Modellkommunen aufbereiten und in einem Leitfaden „Weg zur E-Government-Kommune“ niederlegen.
Wie können andere Kommunen von dem Pilotprojekt profitieren?
In vielen Kommunen besteht ein hohes Informationsbedürfnis hinsichtlich der Umsetzung des EGovG. Wir wollen versuchen, diesem Bedarf bei der Durchführung des Modellvorhabens entgegenzukommen. Ich bin der Ansicht, dass eine stärkere Vernetzung zwischen den Akteuren in den Kommunen und Ländern die Umsetzung des EGovG weit voranbringen kann. Hierzu werden die Modellkommunen auf Veranstaltungen ihre Erfahrungen vorstellen. Auch alle anderen Kommunen, die sich beworben haben, möchten wir am Prozess der Vernetzung und des Erfahrungsaustauschs beteiligen. Und natürlich wird der bereits erwähnte Leitfaden eine Handreichung für alle Kommunen sein. Dieser soll nicht nur eine Auflistung von Best-Practice-Beispielen sein, sondern es soll deutlich werden, welche Prozessschritte erforderlich sind, welche Fehler vermieden werden können und welche Herangehensweise sich für die Verwirklichung erfolgreicher
E-Government-Anwendungen in der Praxis am besten bewährt hat.
Was tut der Bund darüber hinaus, um E-Government auf kommunaler Ebene voranzubringen?
Wir alle wissen, dass E-Government nur wirklich erfolgreich sein wird, wenn es breite Anwendung auf kommunaler Ebene findet. Denn mit den Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Kreise unterhalten die Bürgerinnen und Bürger die meisten Kontakte, dort wird E-Government wirksam. Mit dem EGovG des Bundes wurde die wichtigste rechtliche Voraussetzung geschaffen. Nun ist es Sache der Länder, eigene Rechtsregelungen zu schaffen, die einen verbindlichen Rahmen für das kommunale E-Government bilden. Die Länder, die dies wünschen, unterstützen wir dabei gern. Mit dem Ziel der stärkeren Vernetzung zwischen den Akteuren hat das Bundesinnenministerium gemeinsam mit der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, zudem sieben Regionalkonferenzen durchgeführt. Des Weiteren möchte ich auf die E-Government-Landkarte, ein Projekt des IT-Planungsrats, hinweisen und um eine noch stärkere Beteiligung bitten, damit dieses Vorhaben seine Rolle als Plattform für Erfahrungsaustausch und Informationsgewinnung noch besser ausfüllen kann.
Interview: Bettina Schömig
Dieser Beitrag ist in der Mai-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)
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Bildquelle: Bundesministerium des Innern