[19.9.2014] Eine Lösung der Firma Schelhorn OWiG Software vereinfacht Anhörungen in Ordnungsämtern. Betroffene können sich online äußern, Sachbearbeiter erhalten die Daten in einer elektronischen Akte.
Die Erfassung und Bearbeitung von Anhörungen in Ordnungsämtern und Bußgeldstellen muss nicht mehr aufwendig und kostenintensiv sein. Die Firma Schelhorn OWiG Software bietet laut eigenen Angaben eine einfache und effiziente Lösung. Die Fachanwendung WiNOWiG sei um das Modul WiNOWiG Online-Anhörung ergänzt worden. Dieses Modul biete Betroffenen die Möglichkeit, sich bei der schriftlichen Anhörung online zu äußern. Die Zugangsdaten werden den Betroffenen mit den schriftlichen Bescheiden mitgeteilt. Zudem werde eine Online-Bezahlmöglichkeit, beispielsweise GiroCode, angeboten. Der Sachbearbeitung werden die online erfassten Daten direkt in der elektronischen Akte angezeigt und mit einem Wiedervorlagetermin versehen. Sämtliche Daten werden laut Unternehmensangaben verschlüsselt übertragen und gespeichert. Auf Papier könne weitgehend verzichtet werden.
(ve)
http://www.owig.de
Stichwörter:
Fachverfahren,
Ordnungswidrigkeiten,
Verkehrswesen,
E-Payment,
E-Akte,
Schelhorn OWiG Software