E-Rechnung:
Eckpunkte eines Gesetzes


[23.6.2015] Eckpunkte des Gesetzes zur E-Rechnung hat der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder vorgestellt. Bundesbehörden sollen nach einer Änderung des E-Government-Gesetzes elektronische Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten.

Auf dem E-Rechnung-Gipfel (17. Juni 2015, Wiesbaden) hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Ole Schröder, die Eckpunkte des Bundesinnenministeriums zu einem E-Rechnungs-Gesetz vorgestellt. Anlass sei die EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Staatssekretär Schröder hat dabei die Einsparpotenziale der E-Rechnung und ihre Potenziale für ein ganzheitliches Vertragsmanagement betont. Sie sei ein weiterer Meilenstein des E-Governments in Deutschland und Europa. Sie schaffe durchgängige, elektronisch vernetzte, medienbruchfreie Prozesswelten über Verwaltungsebenen und -grenzen. Wie die Bundesregierung meldet, sollen Bundesbehörden nach einer Änderung des E-Government-Gesetzes elektronische Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten. Ziel sei darüber hinaus, dass auch bei Ausgangsrechnungen des Bundes eine elektronische Rechnungsstellung erfolgt. „So brauchen sich beispielsweise die Nutzer des Webshops der Bundeszentrale für politische Bildung in Zukunft nicht mehr auf die Zusendung einer Papierrechnung verweisen lassen,“ erklärt Schröder. (ve)

http://www.bmi.bund.de

Stichwörter: Finanzwesen, E-Rechnung, Ole Schröder



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