[24.4.2003] Nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte künftig kostenlos zurückgeben können und die Kommunen so von Entsorgungsleistungen entlastet werden.
Die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen für die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen. Dies geht aus einem jetzt vorgestellten Eckpunkte-Papier des Bundesumweltministeriums (BMU) hervor, das die künftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europäische Richtlinien zügig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die andere beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in diesen Geräten. Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeräte ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben können. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeräte beziehen, also auch auf solche, die vor Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeräte bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei" und "Rosinenpicken" zu verhindern.
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