[17.9.2003] Mit einer Reihe von Kritikpunkten ist in Österreich das Begutachtungsverfahren zu einem e-Government-Gesetz zu Ende gegangen.
Verschiedene Organisationen haben in Österreich zum Ende des Begutachtungsverfahrens weitreichende Kritik am Entwurf eines e-Government-Gesetzes geäußert. Dies meldet der Nachrichtendienst futureZone. So sei etwa die Stammzahl - dabei wird jeder Person ein System verschiedener Zahlen und Kennzeichen zugeordnet - kompliziert und fehleranfällig. In der Begutachtung wurde zwar allseits begrüßt, dass nun der elektronische Verkehr mit öffentlichen Stellen gefördert wird. Zahlreiche Detailregelungen stoßen allerdings auf Unmut. So kritisiert die Rundfunk und Telekom Beteiligungs-GmbH, dass laut Gesetzestext in einer Übergangsfrist bis 2010 auf die elektronische Signatur verzichtet und stattdessen eine "Verwaltungssignatur" verwendet werden könne. Das bedeute einen wesentlich niedrigeren Sicherheitsstandard. Die Länder Niederösterreich und Kärnten wiederum sorgen sich über die Frage der Kosten: Diese werde im Entwurf weitgehend offen gelassen. Und die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation fordert, auch auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen Rücksicht zu nehmen. Das neue Gesetz soll zum 1.1.2004 in Kraft treten.
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