[14.3.2018] Zum 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Ein spezieller Handlungsleitfaden von Vitako zeigt kommunalen IT-Dienstleistern, wie sie die damit verbundenen Anforderungen rechtskonform und praxisnah umsetzen können.
In weniger als drei Monaten, am 25. Mai 2018, müssen Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfüllen. Auch kommunale IT-Dienstleister stehen jetzt vor der Frage, welche Änderungen die EU-DSGVO mit sich bringt und welche Maßnahmen notwendig sind, um diesen in juristischer und technisch-organisatorischer Hinsicht zu begegnen.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat daher jetzt einen Handlungsleitfaden speziell für IT-Dienstleister veröffentlicht. Sie erfahren darin nach Angaben von Vitako, wie sie ihre bereits vorhandenen Regelwerke und Verträge modifizieren sollten, um DSGVO-Konformität zu erreichen. Der Leitfaden fokussiere dabei den besonders wichtigen Bereich der Auftragsdatenverarbeitung. Themen seien unter anderem die vertragliche Ausgestaltung von Auftrags- und Unterauftragsverhältnissen, zu ergreifende technische und organisatorische Maßnahmen, besondere Vorschriften bei der Fernwartung sowie die Bestellung von Datenschutzbeauftragten und Haftungsfragen.
Der Leitfaden wurde nach Angaben von Vitako unter Federführung von Rechtsanwalt Uli Meyer im Auftrag von Dataport mit einer Arbeitsgruppe aus insgesamt sechs Vitako-Mitgliedshäusern erarbeitet.
(bs)
Leitfaden „Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung“ (Deep Link)
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Bildquelle: Vitako