[21.1.2004] Die Verbreitung und Anwendung von elektronischen Signaturen gewinnt an Dynamik: Die Regierung will eine neue Rechtsgrundlage schaffen, verschiedene Großprojekte sind bereits auf dem Weg.
Anderthalb Jahre nach dem Start des Signaturbündnisses konkretisieren sich Großprojekte zur Verbreitung von Chipkarten mit digitalen Identifikationszertifikaten. Einerseits rüsten immer mehr Banken ec-Karten mit entsprechenden Chips aus und bieten so eine Grundlage für Zusatzapplikationen mit elektronischer Signatur. Zum anderen forciert auch die Bundesregierung Projekte wie das einer neuen Gesundheitskarte oder der JobCard. Allein mit der JobCard sollen bis Ende 2005 alle rund 40 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitslosen mit Signaturkarten versorgt werden. Noch nicht entschieden ist hingegen über Verknüpfung von digitalem Pass und Personalausweis. Um den Bedürfnissen der Wirtschaft entgegenzukommen, will die Bundesregierung das 1997 verabschiedete Signaturgesetz erneut überarbeiten. Die Rechtsgrundlage "wird angepasst, um den Einsatz der Signaturkarten zu erleichtern", kündigte Ditmar Staffelt, parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, jetzt in Berlin an. In Kommune21 berichtet Staffelt, derzeit werde intensiv an der Einführung eines elektronischen Personalausweises gearbeitet; die hierfür notwendige Gesetzesänderung soll laut Staffelt in diesem Jahr erfolgen (siehe Kommune21/Ausgabe Januar 2004).
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