Bremen / NRW:
Vereinbarung für Gewerbeanmeldung


[22.5.2019] Eine Erklärung zur Digitalisierung und Standardisierung von wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen haben Nordrhein-Westfalen und Bremen unterzeichnet und damit Vorschriften des OZG umgesetzt.

Nordrhein-Westfalen und Bremen vereinbaren länderübergreifende Zusammenarbeit für die digitale Gewerbeanmeldung. Nordrhein-Westfalen und die Freie Hansestadt Bremen wollen gemeinsam digitale und standardisierte Verwaltungslösungen im Bereich der Gewerbeanmeldung entwickeln. Eine entsprechende Erklärung haben Vertreter der beiden Bundesländer am 20. Mai 2019 unterzeichnet und damit Vorschriften des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umgesetzt.
Christoph Dammermann, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, sagt: „Mit dem Gewerbe-Service-Portal.NRW sind wir Vorreiter in Deutschland bei der digitalen Gewerbeanmeldung. Wir müssen aber darauf achten, dass Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern nach einheitlichen Standards online mit der Verwaltung kommunizieren können. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“ Bremens Finanzstaatsrat Hans-Henning Lühr ergänzt: „Durch die Digitalisierung können wir Verwaltungsverfahren einfacher gestalten und schneller bearbeiten. Das Ziel sind medienbruchfreie Prozesse, von der Antragstellung bis zur abschließenden Bearbeitung. Das spart Zeit und Geld bei der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.“
Wie die beiden Partner in einer Pressemeldung mitteilen, sieht das gemeinsame Engagement von Nordrhein-Westfalen und Bremen im Themenbereich „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ zur OZG-Umsetzung die Einrichtung eines Digitalisierungslabors zu Gründungsvorhaben sowie die Entwicklung standardisierter IT-Lösungen zur Gewerbeanmeldung vor. In dem Labor arbeiteten Verwaltungsfachleute gemeinsam mit den Kammern und Unternehmen an neuen Verfahren. Ziel sei eine nutzerfreundliche und moderne Plattform, über die Unternehmen vollständig digital eine Vielzahl von Verwaltungsanträgen stellen können. Die IT-Verfahren würden dem Bund und allen Bundesländern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wirtschaft frühzeitig einbeziehen

„Wir begrüßen die frühzeitige Beteiligung der Wirtschaft, da so sichergestellt werden kann, dass bei der Gestaltung der digitalisierten Verwaltungsverfahren die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund steht“, unterstreicht der Geschäftsführer der Handwerkskammer Südwestfalen, Fabian Bräutigam, für den Westdeutschen Handwerkskammertag. Matthias Mainz, Geschäftsführer der IHK NRW, ergänzt: „Der Erfolg des Onlinezugangsgesetzes hängt entscheidend davon ab, dass die neuen Prozesse durchgängig digitalisiert werden. Dafür werden vor allem Offenheit der technischen Systeme und Schnittstellen benötigt, um von Beginn an auch die Prozesse bei Unternehmen und bei Dritten wie den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft mit einbeziehen zu können. Daher begrüßen wir, dass wir uns frühzeitig in das Modellprojekt der beiden Bundesländer Bremen und NRW einbringen können.“
Wie der Pressemeldung weiter zu entnehmen ist, wird die Projektentwicklung finanziell vom Bundesinnenministerium sowie fachlich vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt. Aus dem Projekt resultierende Gesetzesanpassungen wollen Nordrhein-Westfalen und Bremen gemeinsam an die Bundesministerien richten. (ba)

Die Erklärung zum Download (Deep Link)
https://www.finanzen.bremen.de
https://www.wirtschaft.nrw

Stichwörter: Politik, Bremen, Nordrhein-Westfalen, OZG, Gewerbewesen, Digitalisierungslabor

Bildquelle: MWIDE NRW / Kim-Anh Nguyen

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