Hamburg / Nordrhein-Westfalen:
Doppik sollte Standard werden


[13.9.2019] Fünf Thesen, warum die Doppik hierzulande flächendeckend angewendet werden sollte, haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg formuliert.

Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben fünf Thesen erarbeitet, warum die doppische Buchführung flächendeckend umgesetzt werden sollte. Das berichten jetzt die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg sowie das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen. In immer mehr Kommunen habe in den vergangenen Jahren die Doppik die kameralistische Buchführung abgelöst. Nordrhein-Westfalen gelte auf kommunaler Ebene als Vorreiter, auf Landesebene habe bisher nur Hamburg vollständig auf die Doppik umgestellt. „Die Einführung der Doppik war für uns als Bundesland ein Kraftakt“, berichtet Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel. „Eine moderne kaufmännische Sicht auf die Finanzen der Stadt fordert uns einiges ab. Wir legen unser Vermögen offen und auch unsere Verpflichtungen für die Zukunft. Statt weiter in den Sanierungsstau zu laufen, planen wir heute schon die Instandhaltung von Schulen und Straßen mit. Und wer heute eine neue Lehrerin, einen Polizisten oder eine Verwaltungskraft einstellt, muss die Kosten für die zukünftige Pension mit einplanen. Die Doppik zwingt uns zudem, Risiken klar zu benennen und entsprechende Rückstellungen zu bilden. Insgesamt führt die Doppik zu einer nachhaltigeren und damit zu einer generationengerechteren Haushaltspolitik. Gerade in einer Zeit, in der die Schuldenbremse leider wieder stärker infrage gestellt wird, kann ein doppischer Haushalt eine moderne Antwort auf die finanzpolitischen Fragen unserer Zeit sein.“ Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell im Doppik-Umstellungsverfahren, heißt es in der Pressemitteilung aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen weiter. Die meisten Länder und auch der Bund halten hingegen weiter an der Kameralistik fest.

Thesen zur doppischen Buchführung

In den fünf so genannten Berliner Thesen zur Weiterentwicklung der Doppik in Deutschland, legen Nordrhein-Westfalen und Hamburg die Vorteile einer flächendeckenden Doppik vor. These eins besagt, dass der öffentliche Sektor auf allen öffentlichen Ebenen dringend eine flächendeckende Harmonisierung der Rechnungslegung benötigt. Bund, Länder und die kommunale Ebene sind laut den Verfassern der Thesen aufgefordert, einen gemeinsamen Standard der Rechnungslegung als Basis für vergleichbare Finanzdaten zu erfüllen. Das wiederum gewährleiste die wirtschaftliche Vergleichbarkeit staatlicher Einheiten und es werde die Transparenz öffentlicher Finanzen erhöht.
Als Rechnungslegungsstandard ist die Doppik mit Ergebnis- und Vermögensrechnung sowie Finanzrechnung für eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltsführung zielführend, lautet die zweite These. Denn: „Eine gemeinsame Basis der Rechnungslegung muss neben Zahlungsströmen auch die Vermögenswerte und ihre Veränderungen wie auch die von Verbindlichkeiten und Rückstellungstatbeständen erfassen“, begründen die Herausgeber ihre Meinung.
Die Mitwirkungs-, Kooperations- und Abstimmungsbereitschaft von Bund, Ländern und Kommunen ist maßgeblich für den Erfolg einer Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung, so die dritte These aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen. In der vierten These verweisen die Herausgeber dann auf die Initiative der EU-Kommission zur Einführung harmonisierter europäischer Standards für die Rechnungslegung (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS). Die Entwicklung der EPSAS werde zu einem europäischen Standard für die Rechnungslegung von öffentlichen Gebietskörperschaften führen, in dem alle zugehörigen Einheiten zu konsolidieren sind. Auch in diesem Kontext wäre die Doppik als Rechnungslegungsstandard in Deutschland von Vorteil.

Ablehnende Haltung aufgeben

„Deutschland muss seine ablehnende Haltung gegenüber einer Harmonisierung der Rechnungslegung durch EPSAS aufgeben, um noch Einfluss auf die zeitlichen und IPSAS-fixierten (International Public Sector Accounting Standards) Vorstellungen der EU-Kommission zu nehmen.“ So lautet die fünfte These aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Die Beibehaltung einer ausschließlich kameralen Rechnungslegung könne auf europäischer Ebene inhaltlich nicht überzeugen. Sie entwerte die Bemühungen, die Basis für eine vorsichtige Haushaltsführung in den europäischen Rechnungslegungsstandards zu verankern, die wiederum finanzielle Nachhaltigkeit und die Generationengerechtigkeit sicherstellen sollen.
„Finanzielle und politische Verlässlichkeit sind für mich zwei Seiten einer Medaille“, sagt der nordrhein-westfälische Staatssekretär Patrick Opdenhövel. „Deshalb ist das Thema Doppik kein Thema nur für Finanzfachleute, sondern auch politisch richtig spannend. Wir sind gut beraten, uns mit der Frage nach der Einführung der Doppik gerade im europäischen Kontext intensiv auseinanderzusetzen. Deutschland – und hier appelliere ich auch an den Bund – muss seine distanzierte Haltung gegenüber einer Harmonisierung der Rechnungslegung aufgeben.“ (ve)

Berliner Thesen zur Weiterentwicklung der Doppik in Deutschland (PDF, 112,4 KB) (Deep Link)

Stichwörter: Finanzwesen, Doppik, Hamburg, Nordrhein-Westfalen



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