NRW:
E-Government-Gesetz auf dem Weg


[17.9.2019] In Nordrhein-Westfalen hat das Kabinett ein neues E-Government-Gesetz auf den Weg gebracht. Laut dem Entwurf sollen die vollständige Digitalisierung auf 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des Gesetzes auf nahezu alle Behörden ausgeweitet werden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Verwaltung schneller und umfassender digitalisieren, um Behördengänge überflüssig zu machen. Das beschloss das Kabinett bei seiner auswärtigen Sitzung in Berlin am vergangenen Dienstag (10. September 2019) und hat den Gesetzentwurf den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Nach dem Willen der Landesregierung soll die vollständige Digitalisierung um sechs Jahre auf 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf nahezu alle Behörden ausgeweitet werden (wir berichteten), teilt das Wirtschaftsministerium mit. Vorgesehen sei zudem die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für die Behörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten auf einer digitalen Plattform der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch würden die Rechtsvorschriften des Landes überprüft, welche die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen.
Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart sagte: „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen den komfortablen digitalen Service bieten, den sie von ihren Online-Geschäften gewohnt sind. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen die umfassendste Verwaltungsreform der Nachkriegszeit gestartet und stecken nun schon mittendrin. Gleichzeitig vereinfachen wir unsere Prozesse, ermöglichen mobile Arbeit und bieten den Beschäftigten im öffentlichen Dienst so einen modernen familienfreundlichen Arbeitsplatz.“
Die Landesregierung möchte alle Bürger in die Entwicklung des neuen E-Government-Gesetzes einbinden, damit ihre Erfahrungen, Expertise und Erwartungen schnell und unmittelbar in die Arbeit von Politik und Verwaltung einfließen können, teilt das Wirtschaftsministerium weiter mit. Daher habe das Kabinett der Durchführung einer Online-Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt, die im Laufe der Woche starte und am 31. Oktober 2019 ende. (ba)

https://www.egovg.nrw.de
https://www.wirtschaft.nrw

Stichwörter: Politik, Nordrhein-Westfalen, E-Government-Gesetz, Andreas Pinkwart



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