[17.7.2020] Weitere Möglichkeiten der Digitalisierung im Meldewesen für einfache und effiziente Verfahren sind vom Bundeskabinett mit der Reform des Bundesmeldegesetzes auf den Weg gebracht worden.
Die Bundesregierung hat den vom Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) beschlossen. Das Gesetzgebungsvorhaben sei für die weitere Digitalisierung im Meldewesen von großer Bedeutung. Ziel sei es, den Bürgern und Behörden nutzerfreundliche und effiziente Verwaltungsverfahren und -leistungen anzubieten.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung läuft auf Hochtouren. Ich möchte, dass wir hier zügig sichtbare Fortschritte machen. Die Änderung des Meldegesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nutzerfreundlichen und modernen Verwaltung.“
Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Bundesinnenministerium die notwendigen Rechtsänderungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Meldewesen geschaffen, der länderübergreifende Datenabruf verbessert, melderechtliche Prozesse vereinfacht und die Datenqualität sowie -verfügbarkeit verbessert werden.
Im Einzelnen werde vorgeschlagen, dass Bürger erstmals selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und für verschiedene Zwecke nutzen können. Außerdem soll es möglich sein, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchzuführen. Der automatisierte Datenabruf für Behörden soll effektiver ausgestaltet werden. Auch sollen die bundesweit abrufbaren Datenkataloge an die Bedürfnisse der abrufenden Stellen angepasst und im Hinblick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bundeseinheitlich festgelegt werden.
(hm)
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