Schleswig-Holstein:
Zahlungen per Kita-Datenbank


[21.1.2021] Vollständig digital werden jetzt in Schleswig-Holstein Zahlungen für die öffentliche Finanzierung in der Kindertagesbetreuung über die Kita-Datenbank abgewickelt. Seit August 2020 sind alle Kindertagesstätten im Land in der Datenbank erfasst.

In Schleswig-Holstein werden jetzt alle Zahlungen für die öffentliche Finanzierung in der Kindertagesbetreuung über die landesweite Kita-Datenbank (wir berichteten) abgebildet. Wie Dataport mitteilt, arbeiten fortan Land, Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte mit der digitalen Lösung von Dataport. Die Förderungs- und Refinanzierungsdarstellungen zwischen Absendern und Empfängern laufen dabei automatisch über das Verfahren und lösen zeitaufwendigere analoge Prozesse ab. Laut Dataport ist die Kita-Datenbank die bundesweit Erste für ein einheitliches Kita-Management auf Länderebene. In ihr sind personenbezogene Daten der Kinder, Informationen des in Anspruch genommenen Förderumgangs sowie Informationen zur Gruppenart und Gruppengröße hinterlegt. Ergänzend können die Eltern über das Elternportal (wir berichteten) online nach einem Betreuungsplatz suchen und sich unverbindlich voranmelden. Im Rahmen der Kitareform 2020 sind seit 1. August 2020 alle Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein in der landesweiten Kita-Datenbank erfasst und im Elternportal sichtbar, berichtet Dataport weiter. Ebenso seien alle Kindertagespflegepersonen abgebildet und auf Wunsch auch mit ihrem Angebot öffentlich einsehbar. Bei der Kita-Datenbank handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt des Landes Schleswig-Holstein, des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, von Experten aus Städten, Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein sowie von Dataport. (ve)

https://www.dataport.de
https://www.kitaportal-sh.de

Stichwörter: Fachverfahren, Dataport, Schleswig-Holstein, Kita, Payment



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