Nordrhein-Westfalen:
TSE-Pflicht auch bei kommunalen Kassen


[18.5.2021] Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat die gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bei kommunalen Kassen bestätigt. Darauf verweist der Software-Hersteller EDV Ermtraud, der auf Kassenlösungen für Kommunen spezialisiert ist.

Als technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen bezeichnet, das der unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Die Betreiber elektronischer Registrierkassen sind gesetzlich verpflichtet, eine solche zertifizierte TSE zu verwenden. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Verbindung mit § 146a der Abgabenordnung und Kassensicherungsverordnung greift aber nicht nur beim Tanken, Einkaufen oder in der Gastronomie, sondern ebenso im Rathaus der Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bestätigte jetzt, dass die Pflicht zur Einrichtung einer TSE-Schnittstelle auch für die nordrhein-westfälischen Städte gilt. Im Falle von Mängeln bei der Prüfung durch Finanzbehörden drohen Strafen bis zu 25.000 Euro. Darüber informiert das auf kommunale Kassensysteme spezialisierte IT-Unternehmen EDV Ermtraud unter Verweis auf ein offizielles Finanzamtsschreiben an einen Anwender des EDV-Ermtraud-Kassensystems. Duldungen für ältere Kassensysteme seien zwischenzeitlich abgelaufen. In Nordrhein-Westfalen hätten daher nahezu alle Anwender der Gebührenkassen-Software TopCash2 ihr System – rechtzeitig vor Ablauf der Nichtbeanstandungspflicht zum 31. März 2021 – entsprechend ausgestattet. Das Kassenverfahren mit technischer Sicherheitseinrichtung arbeitet laut Anbieter konform mit der Schnittstelle DSFinV-K und ist somit jederzeit auslesbar und revisionssicher. (sib)

https://www.edv-ermtraud.de

Stichwörter: Finanzwesen, EDV Ermtraud, Nordrhein-Westfalen, Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), TopCash2



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