[21.5.2021] Während einer Experten-Anhörung vor dem Bundestagsinnenausschuss sprach sich der Vitako-Vorstand und AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer für den eID-Gesetzentwurf der Bundesregierung aus.
Während einer Expertenanhörung vor dem Bundestagsinnenausschuss hat der Vitako-Vorstand und AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer den eID-Gesetzentwurf begrüßt. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Drucksache 19/28169) ist aus Sicht Schleyers zu begrüßen, da sie potenziell die Anwenderbasis des neuen Personalausweises (nPA), des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) und der elektronischen Identität (eID) erhöht. Soweit der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD berücksichtigt werde, ergäbe sich zudem eine für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung sinnvolle und notwendige Erleichterung bei der Abfrage von Lichtbild und Unterschrift, soweit die Länder von der Regelungsbefugnis Gebrauch machen.
Ausgewogenheit bei den Sicherheitsanforderungen
Jede praxis- und bürgernahe Form einer elektronischen Identität könne der Verwaltung wie der Privatwirtschaft dabei helfen, sichere und personenbezogene Angebote umzusetzen, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Vitako. Eine Lösung wie der nPA/eAT auf dem Smartphone könne durch eine erhöhte Akzeptanz die notwendigen Netzwerkeffekte für eine breitflächige Nutzung entfalten. Wichtig sei allerdings, dass eine Ausgewogenheit zwischen dem eIDAS-Vertrauensniveau und dem Verzicht auf überschießende Sicherheitsanforderungen gewahrt bliebe. Eine softwareseitige Absicherung, in Abstimmung mit den Betriebssystem-Herstellern der Smartphones, wäre nach Einschätzung von Vitako zielführend. Die Stellungnahme zum eID-Gesetz des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber werde von Vitako unterstützt.
Dezentrale Lösung schafft Mehrkosten
Bezüglich einer zentralen Speicherung von Passbildern in zentralen Registern der Länder sei auf die positiven Erfahrungen mit den Landesmelderegistern im Rahmen der melderechtlichen Behördenauskunft zu verweisen, so Schleyer. Zu den Vorteilen eines landesweiten Pass- und Ausweisregisters zählten unter anderem deren hohe Verfügbarkeit, die Nutzung vorhandener Infrastrukturen in analoger Anwendung der Struktur der Landesmelderegister und die nur einmalige Investition für die Schaffung solcher Register je Bundesland. Insgesamt sei laut Schleyer davon auszugehen, dass eine dezentrale Ausgestaltung für die Kommunen deutliche Mehrkosten gegenüber zentraler Passregister auf Landesebene nach sich zieht. Auch hinsichtlich der IT-Sicherheit habe ein zentrales Register Vorteile.
(sib)
https://www.vitako.deEntwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (PDF, 542 KB) (Deep Link)
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