OZG:
Länder ziehen positive Zwischenbilanz


[9.1.2023] Mit Ablauf des vergangenen Jahres endete die Frist für das Onlinezugangsgesetz. Die Länder Hessen und Schleswig-Holstein ziehen nach fünf Jahren OZG-Umsetzung eine überwiegend positive Bilanz.

Das Ende der fünfjährigen Umsetzungsfrist für das Onlinezugangsgesetz (OZG) (wir berichteten) nahmen Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus und Innenminister Peter Beuth sowie Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter zum Anlass, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Diese fällt überwiegend positiv aus, auch wenn das gesetzte Ziel nicht erreicht wurde.
„Das Onlinezugangsgesetz hat der Verwaltung einen großen Digitalisierungsschub gebracht“, meint Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Den Digitalisierungsprozess bis Ende 2022 zu Ende zu bringen, sei jedoch von Anfang an illusorisch gewesen. „Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist und bleibt eine Daueraufgabe.“ Dennoch sei das gesetzte Datum wichtig gewesen. „Es hat Dynamik in die Digitalisierung gebracht.“ So sei in den vergangenen fünf Jahren zwar nicht alles, aber vieles, was man sich vorgenommen habe, erreicht worden. Zum Ende des vergangenen Jahres hin habe man zudem in Schleswig-Holstein deutlich Fahrt aufgenommen (wir berichteten). „Im Vergleich zu 2021 konnte bei den verfügbaren Online-Diensten 2022 eine Verdoppelung und damit eine signifikante Steigerung der Umsetzungsgeschwindigkeit erreicht werden“, so der Minister. Quasi im Wochentakt kämen neue Dienste hinzu und bestehende würden weiterentwickelt. Das gelte beispielsweise für den Online-Antrag auf Wohngeld und den Heizkostenzuschuss, die nach den angekündigten Rechtsänderungen des Bundes binnen kürzester Zeit eingearbeitet wurden. Diesen Schwung bei der Digitalisierung werde man ins jetzt begonnene Jahr mitnehmen.

Durchhaltevermögen gefordert

„Allen Beteiligten war frühzeitig bewusst, dass das ambitionierte Digitalisierungsvorhaben kein Marathon mit Zieleinlauf, sondern vielmehr ein permanenter Dauerlauf ist, der Durchhaltevermögen erfordert“, erklärten auch Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus und Innenminister Peter Beuth. Vom eingeschlagenen Weg sei man weiterhin fest überzeugt.
Am Ende gehe es allein darum, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Vereine möglichst viele Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich erledigen können, ohne dass eine persönliche, schriftliche oder telefonische Vorstellung in den Behörden notwendig ist. Hessen sei hier auf einem guten Weg, so wurden nach Angaben der Minister bis Mitte Dezember 2022 in dem Bundesland 483 von 695 ausgemachten OZG-Leistungsobjekten umgesetzt. Damit seien Ende des vergangenen Jahres mehr als zwei Drittel der hessischen Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung digitalisiert worden.

Hürden abbauen

Nachholbedarf sieht Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter unter anderem bei den Nutzungszahlen des Servicekontos, über welches die Online-Dienste genutzt werden können. Auch rechtliche Hindernisse bei der Digitalisierung müssten konsequent abgebaut werden, so der Minister weiter. „Mit der Task Force Digitalisierung identifizieren wir solche Hemmnisse – damit haben wir in Schleswig-Holstein einen bundesweit einmaligen Weg beschritten.“
Die Verfügbarkeit von Online-Diensten sei aber nur die halbe Miete, auch an weiteren wichtigen Stellschrauben müsse gedreht werden. „Wir müssen weg von der Antragsdigitalisierung, hin zur Prozessdigitalisierung durch Automatisierung, Algorithmisierung und Cloudifizierung“, erklärt Schrödter. „So erreichen wir einen tiefen Grad der Digitalität unserer Verwaltungen. Da müssen wir hin, um ohne Medienbruch Anträge bearbeiten und bescheiden zu können.“ (bw)

https://www.onlinezugangsgesetz.de
https://www.schleswig-holstein.de
https://hessen.de

Stichwörter: Politik, OZG, Kristina Sinemus, Peter Beute, Dirk Schrödter



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