[12.1.2023] Die Beratungsstelle Open Data des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Praxisleitfaden zu Datensouveränität im Kontext von Open Data veröffentlicht.
Gelten für Daten Urheberrechte? Ist eine Landkarte eine schöpferische Eigenleistung? Woran erkennt man eine Datenbank? Das alles sind Fragen, die mit der Datensouveränität in Verwaltungen zusammenhängen. Wer hier Bescheid weiß, ist klar im Vorteil: Die Datenhoheit und -nutzung ist einer der wichtigsten Bausteine für die Digitalisierung in Behörden – und eine wichtige Voraussetzung für mehr Open Data.
Die Beratungsstelle Open Data beim Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO) stellt nun einen umfassenden Leitfaden zum Thema zur Verfügung. Die Publikation „Datensouveränität im Kontext von Open Data“ zeige Verwaltungsmitarbeitenden die wichtigsten Stationen und Handlungsfelder auf dem Weg zur Datensouveränität auf und öffne den Weg zu mehr frei nutzbaren Verwaltungsdaten (Open Data). Der Leitfaden enthalte zahlreiche Anwendungsbeispiele und Musterklauseln und helfe somit, urheber- und lizenzrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Erhebung und Weitergabe von Daten frühzeitig zu erkennen und einzuordnen. Das Nachschlagewerk kann laut der Geschäftsstelle Open.NRW über die Landesgrenzen hinaus in Behörden eingesetzt werden.
(bw)
Der Leitfaden zum Download (PDF; 2,4 MB) (Deep Link)
https://www.open.nrw
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Bildquelle: Open.NRW