[23.12.2004] Die deutsche Bundesregierung hat ein neues Dokument zu ihren IT-Beschaffungsrichtlinien veröffentlicht. Sie reagiert damit auf eine Beschwerde, die der Chipherstellers AMD im Oktober 2003 bei der Europäischen Kommission eingereicht hat.
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat die Bundesregierung spezielle Richtlinien für Beschaffungsbehörden veröffentlicht. Sie folgt damit einer Beschwerde des Chipherstellers AMD, bei der Europäischen Kommission. Der Anbieter sah sich durch die Nennung des Konkurrenten Intel in IT-Ausschreibungen diskriminiert. In dem Dokument heißt es: "Deutsches und Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen bei der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung." Und weiter: "Die Nennung eines bestimmten Markennamens (z.B. Lieferung eines Computers mit einem Prozessor der Marke xy) ist in jedem Fall unzulässig". In der Vergangenheit hatten öffentliche Auftraggeber in zahlreichen Ausschreibungen Intel-Komponenten in den Spezifikationen neuer Rechner angegeben. Die Ankündigung der deutschen Bundesregierung baut auf ähnlichen Änderungen bei öffentlichen Behörden in Italien, Schweden, Belgien und Frankreich auf. Alle fünf EU-Mitgliedsstaaten empfehlen bei künftigen Ausschreibungen auf objektive Benchmarks zurückzugreifen, um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server-Systemen sicherzustellen.
(hi)
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/merkblatt-diskriminierungsfreie-leistungsbeschreibung-bei-it-ausschreibungen,property=pdf.pdfhttp://www.amd.com/de-de
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