[14.8.2023] Ende Juli trat die DIN-Norm 18220 in Kraft. Sie legt verbindliche Standards für moderne Verlegeverfahren im Glasfaserausbau und schafft Rechtssicherheit für deren Einsatz. Die Verbände ANGA, BREKO und VATM mahnen Kommunen und Baufirmen, ihre bisherigen Vorbehalte aufzugeben.
Moderne Verlegetechniken für Glasfaserkabel sollen dazu beitragen, dass die Erschließung mit Gigabit-Leitungen schneller vorankommt. Deshalb war die Schaffung einer Norm für moderne Verlegemethoden im Glasfaserausbau auch Bestandteil der Gigabit-Strategie des Bundes (
wir berichteten). Ende Juli trat die neue DIN-Norm 18220 für Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren im Glasfaserausbau in Kraft und ist jetzt von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden. Bei den so genannten alternativen Legeverfahren werden – im Gegensatz zum klassischen Tiefbau – Schlitze und Leitungsgräben für Leerrohre und Glasfaserkabel hergestellt. Damit sollen kürzere Bauzeiten und niedrigere Baukosten möglich werden. Zwar sind diese Verfahren seit zehn Jahren gestattet – bisher fehlten aber verbindliche Vorgaben. Daraus resultierten Differenzen in Genehmigungsverfahren und bei der Bauausführung.
Bereits im Vorfeld zum offiziellen Veröffentlichungstermin äußerte sich die Arbeitsgemeinschaft für Betrieb und Nutzung von Gemeinschaftsantennen- und -verteileranlagen (ANGA) zur neuen Norm. Der Verband hat seit dem Jahr 2020 in der DIN-Expertengruppe mitgewirkt. Nach einem intensiven Normierungsprozess herrsche für alle Beteiligte mit der DIN 18220 Rechtssicherheit, so der VATM. Die Norm biete Regeln für die Vorbereitung, die Anwendung und die Dokumentation der Techniken sowie für die Wiederherstellung der Oberflächen. Sie solle dazu beitragen, die Akzeptanz minimalinvasiver Methoden in den Kommunen zu steigern. „Wir dürfen hier kein Potenzial verschenken. Jetzt sind die Kommunen gefragt, diese Möglichkeit der minimalinvasiven Techniken zum Einsatz kommen zu lassen“, sagt ANGA-Geschäftsführerin Andrea Huber.
Kommunen und Bauwesen sollten sich offen zeigen
Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) wirft einen Blick auf die Rolle der Kommunen. Die DIN 18220 helfe, bestehende Vorbehalte in den Genehmigungsbehörden der Kommunen abzubauen und sei damit wichtig für einen verstärkten Einsatz dieser Verlegemethoden. Der BREKO erwarte von den Kommunen eine schnelle Umsetzung der Norm und ermahnt auch die Bauindustrie, ihre bisherige „Blockadehaltung“ aufzugeben. Gleichzeitig verweist der Verband auf weitere Verlegemethoden: Durch die nun erfolgte Normierung einzelner Verfahren dürfe die Akzeptanz für andere, praxiserprobte und technisch ausgereifte Verlegemethoden in den kommunalen Genehmigungsbehörden nicht sinken.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sieht in der neuen DIN-Norm einen wichtigen Beschleuniger des Glasfaserausbaus. Auch die Belastung der Anwohner durch Lärm und Feinstaub verringere sich und die Umwelt werde deutlich geschont. „Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass sich die Kommunen, durch die DIN-Norm abgesichert, alternativen Verlegetechniken gegenüber offen zeigen und gemeinsam mit den ausbauenden Unternehmen, die für den in jedem Einzelfall am besten geeignete Ausbauweise auswählen“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
(sib)
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