Frankfurt:
Verkehrsverstöße online melden


[1.3.2024] In Frankfurt am Main können Privatpersonen Verstöße im ruhenden Verkehr nun über ein neues Online-Portal melden.

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat ein neues Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr live geschaltet. Über ein digitales Formular, das auch mobil mit dem Handy oder Tablet ausgefüllt werden kann, können Privatpersonen, die Zeuge eines Verstoßes sind – etwa ordnungswidriges Halten oder Parken –, dies künftig online melden. Anzeigende müssen dazu exakte Angaben zu Ort, Zeitraum und Zeugen ausfüllen und Beweismaterial, beispielsweise Fotos, in den gängigen Dateiformaten hochladen sowie die Richtigkeit der Angaben versichern. 
Ziel des digitalen und OZG-konformen Anzeigewegs sei es, die Privatanzeigenerstattung zu optimieren und zu beschleunigen, teilt die Stadtverwaltung Frankfurt mit. Die
eingeleiteten Verfahren würden automatisch an die richtigen Arbeitsbereiche der Bußgeldstelle sortiert. Aufwendige Verfahrenszwischenschritte, beispielsweise die Datenerfassung oder das Übertragen der erfassten Daten in die Fachanwendung, entfallen, da die Informationen bei der digitalen Antragstellung vollständig erfasst und über eine Schnittstelle direkt ins Fachverfahren der Behörde eingespielt werden. Der Prüfungsaufwand im Einzelfall minimiert sich durch technisch hinterlegte, qualitätssichernde Eingabeplausibilität. Dadurch können Verfahren schneller eingeleitet werden. 
„Wir versprechen uns von dem neuen Online-Portal eine deutliche Entlastung der Mitarbeitenden und eine beschleunigte Bearbeitung der Anzeigen. In den beiden vergangenen Jahren wurden jährlich circa 54.000 Privatanzeigen gestellt und hierdurch insgesamt 1,75 Millionen Euro für den Haushalt erwirtschaftet“, meint Frankfurts Sicherheitsdezernentin Annette Rinn. (bw)

https://frankfurt.de
https://frankfurt.de/anzeige-ruhender-verkehr

Stichwörter: Fachverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Frankfurt am Main



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
Markt Cadolzburg: Software für Kitaplatz-Vergabe
[4.7.2024] Der Markt Cadolzburg nutzt als erste Kommune in Bayern die Lösung NOLIS | Kita-Platz und hat damit die Vergabe von Betreuungsplätzen vollständig digitalisiert. mehr...
Baden-Württemberg: Vier Kommunen erproben Online-Wohnsitzanmeldung
[2.7.2024] In vier Pilotkommunen in Baden-Württemberg ist es nun möglich, sich nach einem Umzug mit einem einfachen Online-Verfahren umzumelden – ganz ohne Amtsbesuch. Weitere Kommunen sollen folgen. Entwickelt wurde der Dienst von der Freien und Hansestadt Hamburg im Zuge der OZG-Umsetzung. mehr...
Der von Hamburg entwickelte Online-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung macht Papierformulare und Behördengänge nach einem Umzug überflüssig – auch in Baden-Württemberg.
Bayern: Das Ende der Papierknöllchen Bericht
[2.7.2024] Das klassische Papierknöllchen hat bei der Bayerischen Polizei ausgedient. Seit zwei Jahren verteilt sie stattdessen Bürgerbenachrichtigungen mit QR-Code. Die Betroffenen können ihre Verwarnung darüber online einsehen und das Bußgeld bezahlen. Für den nötigen Datenschutz sorgt ein Confidential-Computing-Ansatz. mehr...
Statt Papierknöllchen stellt die Polizei in Bayern Bußgeldbescheide per App aus.
Kreis Bergstraße: Taxi- und Mietwagengenehmigung online
[28.6.2024] Im Kreis Bergstraße ist die Taxi- und Mietwagengenehmigung ab sofort über einen Online-Service möglich. mehr...
Hamburg: Digitale Wohnsitzanmeldung – auch für Familien
[26.6.2024] Der von Hamburg entwickelte Online-Dienst zur digitalen Wohnsitzummeldung nach Umzug hat eine weitere Ausbaustufe erreicht und öffnet sich für die Nutzergruppe der Familien. Gleichzeitig kommt der Roll-out des EfA-Dienstes voran. mehr...
Nach einem Umzug können nun auch Familien ihren neuen Wohnsitz online anmelden – ohne Amtsbesuch. Das Verfahren ist komplett digitalisiert.
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Fachverfahren:
ekom21 – KGRZ Hessen
35398 Gießen
ekom21 – KGRZ Hessen
Lecos GmbH
04103 Leipzig
Lecos GmbH
cit GmbH
73265 Dettingen/Teck
cit GmbH
Telecomputer GmbH
10829 Berlin
Telecomputer GmbH
Aktuelle Meldungen