[8.7.2005] Das Informationsfreiheitsgesetz kann wie geplant Anfang 2006 in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte heute dem Entwurf der Bundesregierung zu, mit dem ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes geschaffen wird.
Die fünf von der FDP mitregierten Bundesländer haben dafür gesorgt, dass das Informationsfreiheitsgesetz - wie vom Bundestag bereits beschlossen - Anfang 2006 in Kraft treten kann. Obwohl die Union das rot-grüne Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ablehnt, stimmte der Bundesrat heute gegen eine Empfehlung des Innenausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes geschaffen. Allerdings wird dieses prinzipielle Recht durch eine Reihe weit gefasster Ausnahmetatbestände eingeschränkt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, der nach dem neuen Gesetz die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnehmen wird, erklärte: "Die Bundesbehörden müssen ihre internen Abläufe und organisatorischen Strukturen so gestalten, dass sie ab dem Inkrafttreten des Gesetzes den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist Informationen zugänglich machen können." Schaar sieht die einzelnen Bundesbehörden in der Pflicht, auch über ihre Websites die Bürger über ihre neuen Rechte zu informieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bewertete die Entscheidung des Bundesrats als klares Signal für die Bundesländer, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben, ebenfalls den Zugang zu den bei ihnen und den Gemeinden vorhandenen Verwaltungsinformationen zu öffnen. Grundsätzliche Bedenken gegen das Gesetz hatte Prof. Martin Ibler, Experte für Verwaltungsrecht, gegenüber dem Innenausschuss des Bundestages geäußert. Der Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Konstanz argumentierte, dass ein Informationsanspruch, der voraussetzungslos beliebige Anfragen erlaube, eine interessenselektive Partizipation begünstige, die nicht Ausdruck des Demokratieprinzips sei, sondern die Verwaltung, etwa durch gezielte und gehäufte Anfragen, interessengesteuert beschäftigen könne. Das legitime Ziel des Gesetzentwurfs, nämlich die bessere Information der Bürger durch mehr Transparenz der Verwaltung, sollte nicht durch einen voraussetzungslosen Informationsanspruch verwirklicht werden, forderte Ibler. Als Alternativen kämen insbesondere zusätzliche Veröffentlichungspflichten der Verwaltung, insbesondere im Internet in Betracht. Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, trat Befürchtungen entgegen, Bürger könnten mit ihren Anfragen die Verwaltung lahm legen. Erfahrungen der Bundesländer zeigten vielmehr, dass mehr Transparenz die demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fördere, sowie die Verwaltung in ihrer Informationspolitik fordere und so ihre Akzeptanz und Effektivität stärke.
(al)
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