Nordrhein-Westfalen:
Zentrale Meldeauskunft geht online


[4.8.2005] Die elektronische Melderegister-Auskunft des Projektes d-NRW ist gestartet. Die Städte Dortmund, Essen, Hagen und Duisburg sowie die kommunalen Rechenzentren GKD Recklinghausen, KRZN Moers und kdvz Rhein-Erft-Rur arbeiten bereits an dem Projekt mit. Weitere Kommunen sollen folgen.

E-Government in NRW: Die elektronische Melderegisterauskunft ist gestartet. Mehr als 7,5 Millionen Melderegisterauskünfte fallen pro Jahr in NRW an. Dennoch wurde der Prozess bisher fast ausschließlich papierbasiert abgewickelt. In der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur in Frechen wurde jetzt das Startsignal für die elektronische Meldedaten-Auskunft (eMA) gegeben. Der Geschäftsführer der kdvz, Wolfgang Jungnitsch, d-NRW Geschäftsführer Gamal Moukabary und der Geschäftsführer der Projekt Ruhr GmbH, Hanns-Ludwig Brauser, stellten die zeitgemäße Form der Meldedaten-Auskunft vor. In den Rechenzentren laufen nun alle Anfragen über den d-NRW-Zugang ein, die Melderegisterauskünfte betreffen. "Die eMA ermöglicht privaten Großnutzern den Zugriff auf Personenmelderegisterdaten in Nordrhein-Westfalen für die einfache Melderegisterauskunft. Private Großnutzer können künftig über einen einzigen Zugangspunkt ihre Geschäftsprozesse drastisch beschleunigen und so die Prozesskosten halbieren", betont Gamal Moukabary, Geschäftsführer von d-NRW. Zu den ersten Kommunen und Rechenzentren, die gemeinsam mit dem Projekt d-NRW an der Realisierung der eMA arbeiten, zählten Dortmund, Essen, Hagen, GKD Recklinghausen und KRZN Moers gemeinsam mit Duisburg. Zahlreiche weitere Kommunen haben ihr Interesse an der Kooperation bereits schriftlich bekundet. Die kdvz Rhein-Erft-Rur schloss sich dem Vorhaben nun ebenfalls an. Der Zweckverband ist IT-Dienstleister für insgesamt 37 Kommunalverwaltungen in den Kreisen Düren, Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis. Nach intensiver Prüfung des Verfahrens hat auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW mitgeteilt, dass bei Einhaltung der von d-NRW zugesagten Vorkehrungen keine Bedenken für einen Start des Dienstes bestehen. Es wird weder ein physisches noch ein virtuelles zentrales Melderegister für NRW aufgebaut, sondern in die jeweiligen Fachverfahren mit den bestehenden kommunalen Melderegister-Datenbanken integriert. Die Daten bleiben dezentral und in der Hoheit der Kommunen. Sämtliche bei d-NRW gespeicherten Daten werden unmittelbar nach Erledigung des Geschäftsprozesses gelöscht. Städte und Gemeinden werden ihre Teilnahme an der elektronischen Melderegisterauskunft vorher öffentlich bekannt geben und den Bürgern das Recht auf Widerspruch an der Berücksichtigung ihrer Meldedaten einräumen. (al)

http://www.d-nrw.de

Stichwörter: Nordrhein-Westfalen, d-NRW, Meldewesen, Melderegisterauskunft, Bürgerservice



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