Meldewesen:
Bundesmelderegister in Planung


[9.3.2006] Das Melderecht ist jetzt Sache des Bundes. Wie ein neues Bundesmeldegesetz aussieht, ist jedoch noch nicht erkennbar. Allerdings will der Bund offenbar ein Bundesmelderegister einrichten. Kommunale Melderegister sollen jedoch bestehen bleiben.

Die Föderalismusreform bedeutet für das Meldewesen, dass das Melderecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt. Dies heißt auch, dass die bisherigen Regelungen (Melderechtsrahmengesetz und die Meldegesetze der Länder) durch ein neues Bundesmeldegesetz ersetzt werden müssten. Damit könnte der Bund einheitliche Standards für Datenübermittlung, für Speicherung der Daten in den Melderegistern und für die Geschäftsprozesse im Meldewesen erlassen. Wie diese Regelungen aussehen werden, ist bisher noch offen. Die Fragen nach der Architektur des Meldewesens und den künftigen Regelungen sollen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geklärt werden. Ein erstes Sondierungsgespräch im Bundesinnenministerium hat jedoch ergeben, dass voraussichtlich die kommunalen Melderegister bestehen bleiben und der Bund ein Bundesmelderegister errichten will. Dies sagte Ministerialrat Michael Schirmeyer vom Bayerischen Staatsministerium des Innern in einem Interview des Kundenmagazins AKDB_report der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern. Offengeblieben sei jedoch, so Schirmeyer weiter, welche Aufgaben dieses Bundesmelderegister haben werde. Damit lasse sich die Frage nicht klar beantworten, ob sich daneben für ein Landesmelderegister noch hinreichend Aufgaben finden. Zum zeitlichen Ablauf sagte Schirmeyer, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum Sommer die Architektur des Meldewesens näher beschreibt, damit die politischen Entscheidungen getroffen werden könnten. Davon ausgehend werde bis zum Herbst an der weiteren Struktur des Bundesmeldegesetzes und an dessen Inhalten gearbeitet. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode soll das neue Bundesmeldegesetz dann im Bundesgesetzblatt stehen. (al)

http://www.akdb.de

Stichwörter: Meldewesen, Melderecht, Schirmeyer, AKDB



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