[3.7.2006] In Brüssel wurde jetzt die Erweiterung des Zugriffschutzes für elektronische Reisepässe verabschiedet. Die technischen Spezifikationen für die Speicherung der Fingerabdrücke in Reisepässen wurden maßgeblich von Deutschland gestaltet.
Die Europäische Kommission hat jetzt in Brüssel den Zugriffschutz für die Chip-Daten elektronischer Reisepässe verabschiedet, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums. Mit der Extended Access Control (EAC) als erweitertem Zugriffschutz werden die künftig in den Reisepässen gespeicherten Fingerabdrücke gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Durch die EAC wird zum einen der Ausleseprozess der Fingerabdruckdaten durch zusätzliche kryptographische Mechanismen gesichert. Außerdem können Berechtigungen für Pass-Lesegeräte an Grenzkontrollstellen vergeben und selektive Zugriffsrechte definiert werden. Die Entwicklung der EAC geht maßgeblich auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zurück, das den Kontrollmechanismus erarbeitet und in einer technischen Richtlinie veröffentlicht hat. Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte: "Für Deutschland bedeutet die Verabschiedung der Extended Access Control den Startschuss für intensive Vorbereitungen auf die zweite E-Pass-Einführungsstufe, die in Deutschland 2007 realisiert werden soll." Die EU-Staaten hatten sich Ende 2004 darauf verständigt, bis spätestens August dieses Jahres elektronische Reisepässe mit zunächst dem digitalen Passfoto als biometrischem Merkmal im Chip einzuführen. Deutschland hat im November 2005 mit der Ausgabe der E-Pässe der ersten Generation begonnen.
(rt)
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