KDO:
Elektronische Benachrichtigung


[14.7.2008] Die Komponente E-Benachrichtigung stellt der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) seinen Kunden zur Verfügung. Damit können Bürger per SMS und E-Mail über abholbereite Ausweisdokumente informiert werden.

Der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) stellt ab sofort eine E-Government-Komponente für die elektronische Benachrichtigung über abholbereite Ausweisdokumente zur Verfügung. Damit kann Bürgern die Möglichkeit geboten werden, bei der Antragstellung eines Passes oder Personalausweises ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse anzugeben und sich dann per SMS oder E-Mail informieren zu lassen, wenn das Dokument in der Gemeinde zur Abholung bereitliegt. Wie die KDO mitteilt, steht das Verfahren nach der erfolgreichen Pilotierung mit den Städten Oldenburg, Hameln und Löningen nun allen Nutzern von UVN-EIWO beziehungsweise KDO eiwo&more nach entsprechender Beauftragung zur Verfügung. (rt)

http://www.kdo.de

Stichwörter: Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO), Bürgerservice, Personalausweis, SMS



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