[27.8.2008] Die Landtagswahl in Hessen wurde sieben Monate nach der Stimmauszählung vom Wahlprüfungsgericht beim hessischen Landtag für gültig erklärt. Unter anderem war gegen den Einsatz von Wahl-Computern Einspruch erhoben worden.
Das Wahlprüfungsgericht beim hessischen Landtag hat die 17 Einsprüche gegen die Landtagswahl in Hessen abgewiesen (AZ WPG 17/1 - 2008). Dies meldet unter anderem das Rechtsportal Jurion. Die Kläger wollten die Wahl vom 27. Januar 2008 auch aufgrund der Verwendung von Wahl-Computern für ungültig erklären lassen. Als parlamentarisches Wahlprüfungsorgan besitzt das Wahlprüfungsgericht allerdings weder die Befugnis, eine gesetzliche Regelung als ungültig zu verwerfen, noch kann es eine Klärung der Gültigkeit gesetzlicher Regelungen durch höhere Gerichte, wie etwa den Staatsgerichtshof des Landes oder das Bundesverfassungsgericht, herbeiführen. Den Einsprüchen gegen den generellen Einsatz von Wahl-Computern ging das Wahlprüfungsgericht daher nicht nach, da es für diese Geräte eine rechtliche Grundlage gibt. Diese Einwände könnten demzufolge erst vom Hessischen Staatsgerichtshof überprüft werden. Dass es bei der Landtagswahl zu Wahlfehlern gekommen sei – so waren etwa in einer Gemeinde Wahl-Computer noch vor Ende der Wahl an Mitglieder des Wahlvorstandes übergeben worden –, erkannte das Wahlprüfungsgericht zwar an. Es wertete diese jedoch als unerheblich, da sie keinen Einfluss auf das Endergebnis oder die Sitzverteilung im Parlament ausgeübt hätten.
(bs)
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