[23.7.2009] Die Region Südwestfalen hat die Voraussetzungen für die Aufnahme des Betriebes des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie geschaffen. Er wird beim Märkischen Kreis in Lüdenscheid angesiedelt sein.
In Nordrhein-Westfalen übernehmen Kreise und kreisfreie Städte die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Region Südwestfalen bestehend aus dem Hochsauerlandkreis, dem Märkischen Kreis und den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest hat jetzt die Voraussetzungen für die EAP-Ansiedlung geschaffen. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung legt alle wichtigen Eckpunkte der Zusammenarbeit sowie für den Betrieb des Einheitlichen Ansprechpartners beim Märkischen Kreis in Lüdenscheid fest. Das teilt die KDVZ Citkomm in einer Presseinformation mit. Der kommunale IT-Dienstleister war ebenso wie die KDZ Westfalen-Süd von Anfang an in die Planungen einbezogen und für die Projektleitung verantwortlich. Außerdem stellt die KDVZ Citkomm zur Unterstützung des operativen Geschäftes die Fachanwendung cikoEAP zur Verfügung, welche laut Hersteller die Einbindung aller Beteiligten in die vielfältigen Informations- und Genehmigungsprozesse gewährleistet.
(rt)
http://www.suedwestfalen.comhttp://www.kdvz.de
Stichwörter:
EU-Dienstleistungsrichtlinie,
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP),
Region Südwestfalen,
KDVZ Citkomm,
KDZ Westfalen-Süd