[25.6.2010] Ein Gesetzesantrag mehrerer Bundesländer, welcher besondere Rechtsvorschriften für Internet-Dienste wie Google Street View vorsieht, ist vom Innenausschuss des Bundesrats einstimmig angenommen worden.
Für Internet-Angebote wie Google Street View, über die fotografische oder filmische Panoramaaufnahmen von Straßenansichten veröffentlicht werden, gibt es derzeit keine eindeutigen Rechtsvorschriften, die den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Bürger sicherstellen. Eine Gesetzesinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Thüringen soll diesen Zustand ändern. Wie das baden-württembergische Innenministerium mitteilt, ist der Gesetzesantrag zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom Innenausschuss des Bundesrats jetzt einstimmig angenommen worden. Demnach müssten Unternehmen in Zukunft die Bürger jeweils vor Ort auf beabsichtigte Aufnahmen und das Widerspruchsrecht hinweisen. Vier Wochen vor einer Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet muss der Hinweis auf das Widerspruchsrecht wiederholt werden, um den Bürgern eine letzte Möglichkeit einzuräumen, die Veröffentlichung der sie betreffenden Daten zu verhindern. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass vor der Veröffentlichung sämtliche Personen, Kfz-Kennzeichen und Gebäude, gegen deren Veröffentlichung Widersprüche eingegangen sind, unkenntlich gemacht werden. „Der Gesetzesantrag belegt, dass wir die Sorge vieler Bürger, dass Fotos ihrer Person, ihres Hauses oder ihrer Wohnung für jedermann im Internet abrufbar sind, ernst nehmen“, so der Innenminister Baden-Württembergs, Heribert Rech. „Ich hoffe sehr, dass der Antrag bald Gesetz wird.“ Die Rechte der Bürger würden in Zukunft dann gesetzlich abgesichert und nicht nur auf Zusagen der Unternehmen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden beruhen.
(bs)
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