[16.3.2011] Rahmenbedingungen für die datenschutzkonforme Analyse von Web-Angeboten hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anhand der Anwendung Piwik festgehalten.
Viele der gängigen Werkzeuge zur Web-Analyse sind nicht konform mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten. Nach Angaben des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gilt dies insbesondere für den Dienst Google Analytics. Darauf habe das ULD schleswig-holsteinische Portalbetreiber bereits im Jahr 2008 hingewiesen. Auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte die Behörden im Freistaat im Herbst vergangenen Jahres aufgefordert, aufgrund von Datenschutzbedenken künftig auf den Einsatz des Auswertungstools Google Analytics zu verzichten. Nun hat das ULD nach eigenen Angaben die Lösung Piwik im Rahmen seiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit geprüft und Rahmenbedingungen zum datenschutzkonformen Einsatz des Analyse-Tools festgehalten. Die positive Beurteilung des Produkts komme jedoch keiner Zertifizierung gleich. Wie das ULD weiter mitteilt, wäre es allerdings zu begrüßen, wenn Anbieter von Analysewerkzeugen ihre Lösungen künftig einer umfassenden Datenschutzzertifizierung unterwerfen würden. Die Hinweise und Empfehlungen zur datenschutzkonformen Analyse von Internet-Angeboten mithilfe der Anwendung Piwik stehen online zum Download bereit.
(bs)
Analyse von Internet-Angeboten mit Piwik (Deep Link)
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