[9.11.2011] Die Abmahnungen, die das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) an private und öffentliche Betreiber von Facebook-Fanpages verschickt hat, zeigen bislang nur mäßigen Erfolg.
Die öffentlichen und privaten Stellen in Schleswig-Holstein, die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angemahnt wurden, ihre Auftritte auf dem sozialen Netzwerk Facebook bis Ende Oktober abzuschalten, zeigen sich davon bislang wenig beeindruckt. Wie das ULD mitteilt, hat lediglich eine öffentliche Stelle ihre Fanpage deaktiviert. Insgesamt waren 15 Stellen (sieben öffentliche und acht private) angeschrieben worden. Eine vom ULD eingeforderte Stellungnahme haben bislang ebenfalls nur drei öffentliche und drei private Stellen abgegeben, darunter die Staatskanzlei Schleswig-Holstein (wir berichteten) sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK). „Die Botschaft des bisherigen Verfahrens ist, dass private wie öffentliche Stellen anscheinend die Aufgabenwahrnehmung durch das ULD und die vom ULD festgestellten Datenschutzverstöße nicht ernst nehmen“, so der Leiter der Datenschutzbehörde, Thilo Weichert. Der Umfang und die Art der Rechtsverweigerung in Sachen Datenschutz sei erschreckend. Insbesondere die Staatskanzlei und die IHK ermutigten mit ihrer Haltung öffentliche wie private Stellen zum zivilen Ungehorsam.
(bs)
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Thilo Weichert