[28.2.2013] Personenstandsregister werden in Berlin voraussichtlich ab Juli dieses Jahres nur noch elektronisch geführt.
Berlin richtet ein zentrales elektronisches Personenstandsregister ein. Wie aus der Sitzung des Senats vom vergangenen Dienstag (26. Februar) hervorgeht, soll die Umstellung zur elektronischen Registerführung voraussichtlich zum 1. Juli 2013 erfolgen. Die bestehende Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin wurde hierfür in Randbereichen konkretisiert und modernisiert. Gemäß § 75 des Personenstandsgesetzes dürfen Personenstandsfälle noch bis Ende dieses Jahres in einem Papierregister beurkundet werden.
(bs)
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