Breitband-Ausbau:
Erfolg im Zusammenspiel


[22.4.2013] Die Erfahrung hat gezeigt: Rein marktgetrieben lässt sich ein flächendeckender Ausbau mit hochleistungsfähigen Internet-Zugängen nicht erreichen. Soll dieses Ziel zeitnah realisiert werden, kommt insbesondere den Landkreisen eine bedeutende Rolle zu.

Breitband-Ausbau geht weiter. Die flächendeckende Sicherstellung einer nachfragegerechten Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitband-Anschlüssen ist eine der zentralen infrastrukturellen Herausforderungen der Gegenwart. Sie kann nur in engem Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden. Schon in absehbarer Zukunft werden dabei Übertragungsraten deutlich über dem Grundversorgungsstandard von ein bis zwei Mbit/s erforderlich sein, damit Unternehmen und Bürger auch im ländlichen Raum gleichberechtigt am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können.

Kluft in der Breitband-Versorgung

Laut dem im Dezember 2011 vorgelegten 2. Monitoring-Bericht zur Breitband-Strategie der Bundesregierung verfügen derzeit lediglich rund 40 Prozent der Haushalte über einen Hochgeschwindigkeitsanschluss, wobei die Kluft zwischen den Ballungsgebieten mit einem Versorgungsgrad von etwa 60 Prozent und dem ländlichen Raum mit lediglich vier Prozent sehr deutlich ist. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s anzustreben. Derart hohe Übertragungsraten lassen sich jedoch mit den vorhandenen, in weiten Teilen immer noch kupferbasierten Netzen nicht verwirklichen. Das Ziel muss deshalb sein, den Ausbau moderner Glasfaserinfrastrukturen (NGA-Netze) voranzutreiben. Dabei gilt: Je näher die Glasfaser an den Endanschluss heranrückt, umso höhere Übertragungsraten lassen sich erreichen, umso teurer wird aber auch der Netzausbau. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine schrittweise, planvoll gesteuerte und Synergien nutzende Ausbaustrategie.
Eines hat die Erfahrung der vergangenen Jahre dabei gezeigt: Rein marktgetrieben wird der flächendeckende Ausbau nicht zu realisieren sein. Die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte im Jahr 1996 hat zwar für einen lebendigen Wettbewerb und einen erheblichen Innovationsschub gesorgt. Die Bereitschaft der Unternehmen, erhebliche Summen in neue Infrastrukturen zu investieren, deren Bau sich nicht zeitnah, sondern erst längerfristig rentiert, hat sich aber als gering erwiesen. Auch wenn der Ausbau des Breitband-Netzes in erster Linie eine Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen bleibt, ist somit klar, dass der Staat eine wesentliche Rolle übernehmen muss, soll eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Internet-Anschlüssen zügig realisiert werden.

Rolle der Kommunen

Dabei kommt vor allem den Kommunen große Bedeutung zu. Wenn sich Kommunen für den Ausbau von NGA-Netzen engagieren, ist es sinnvoll, die Bemühungen auf Ebene der Kreise zu bündeln. Dafür spricht eine Reihe von Gründen. So ist der NGA-Ausbau eine Aufgabe, welche die Verwaltungs- und Wirtschaftskraft vieler kleinerer, kreisangehöriger Gemeinden übersteigt. Über einen kreisweiten Ansatz kann zudem eine flächendeckende Versorgung im Kreisgebiet gewährleistet werden. Bei Insellösungen für einzelne Gemeinden besteht hingegen die Gefahr, dass es nach wie vor un- oder unterversorgte Gebiete in einem Landkreis gibt. Derartige Insellösungen könnten überdies zu einer in technischer Hinsicht nachteiligen Zersplitterung des Netzes führen. Nicht zuletzt besteht auch aufseiten der Telekommunikationswirtschaft ein Interesse daran, die Versorgung eines ganzen Kreises sicherzustellen, statt mit jeder Gemeinde einzeln verhandeln zu müssen. Das Engagement der Landkreise für den Breitband-Ausbau kann dabei unterschiedliche Formen annehmen. Das Spektrum der Bemühungen reicht von der Bündelung gemeindlicher Initiativen bis hin zur Gründung von Breitband-Infrastrukturgesellschaften und dem Bau kreiseigener Breitband-Netze. Kommunales, aber auch unternehmerisches Engagement für den Breitband-Ausbau kann seine volle Wirkkraft jedoch nur entfalten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Mit der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurden hier deutliche Fortschritte erzielt. Das gilt beispielsweise für den Infrastrukturatlas, der ein wichtiges Instrument zur Hebung von Synergien ist, bislang aber darunter gelitten hat, dass nicht alle Unternehmen bereit waren, ihre Daten freiwillig zur Verfügung zu stellen. Heute verfügt die Bundesnetzagentur über die rechtlichen Mittel, alle relevanten Infrastrukturen zu erfassen und einem berechtigten Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen. Besonders zu begrüßen ist, dass es im novellierten TKG Regelungen zu Mitnutzungsansprüchen der Infrastrukturen des Bundes, namentlich Glasfaserleitungen oder Leerrohre entlang von Bahntrassen, Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen und -wasserstraßen, für den Breitband-Ausbau im ländlichen Raum gibt.

Finanzielle Förderungen vonnöten

Da die flächendeckende Versorgung mit schnellen Internet-Anschlüssen zweistellige Milliardeninvestitionen erfordert, sind darüber hinaus die Fortführung und Verstärkung der finanziellen Förderung durch den Bund und die Länder unverzichtbar, sollen die ambitionierten Ausbauziele erreicht werden. Der Ausbau hochleistungsfähiger Netze muss dabei im Fokus stehen. Die Förderung der Grundversorgung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) sollte daher fortgeführt und dahingehend geändert werden, dass auch eine Förderung des NGA-Ausbaus möglich wird. Darüber hinaus sollte ein eigenständiges, gezielt auf den NGA-Ausbau ausgerichtetes Förderprogramm auf Bundesebene aufgelegt werden.
Wie sich die Bereitstellung von Fördermitteln auf EU-Ebene entwickeln wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. In jedem Fall ist dafür Sorge zu tragen, dass der Breitband-Ausbau in Deutschland davon ausreichend profitiert. In diesem Zusammenhang sind auch die staatlichen Förderbanken gefordert. In den Ländern gibt es zum Teil schon beispielhafte Programme. Die KfW sieht dagegen noch keine Notwendigkeit für ein dezidiertes Breitband-Finanzierungsprogramm. Es wird vielmehr auf bestehende Programme verwiesen, die auch für Breitband-Projekte nutzbar seien. Dies wird der herausgehobenen Bedeutung der Aufgabe nicht gerecht. All dies zeigt: Der Breitband-Ausbau in der Fläche wird nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen.

Dr. Klaus Ritgen ist Referent beim Deutschen Landkreistag, Berlin, und dort unter anderem für den Breitband-Ausbau zuständig.

Der Beitrag ist in der April-Ausgabe von Kommune21 im Schwerpunkt Breitband erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Breitband, NGA-Netze

Bildquelle: MEV Verlag

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