[6.3.2014] In Dortmund ging vergangene Woche die letzte Regionalkonferenz aus der Veranstaltungsreihe von Vitako und dem Bundesinnenministerium zu Ende. Unter anderem stellte die eID-Modellregion in Nordrhein-Westfalen ihre Ergebnisse vor. Das E-Government-Gesetz wurde kritisch beleuchtet.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, und das Bundesinnenministerium (BMI) haben im Herbst und Winter 2013/2014 gemeinsam mit kommunalen IT-Dienstleistern eine Reihe von Regionalkonferenzen veranstaltet (
wir berichteten). Im Fokus standen erfolgreiche und praxisnahe E-Government-Projekte. Am Dienstag vergangener Woche (25. Februar 2014) ging im Dortmunder Rathaus die letzte Veranstaltung zu Ende. Laut Vitako lauschten 200 Teilnehmer den Vorträgen zur E-Government-Initiative des Bundes, zur Ausgestaltung des E-Government-Gesetzes sowie über Best-Practice-Beispiele aus den Kommunen. Der Schwerpunkt lag auf der eID-Funktion des neuen Personalausweises und der De-Mail als zwei Technologien, die eine sichere Kommunikation zwischen Bürger und Behörden ermöglichen sollen: In Nordrhein-Westfalen beispielsweise arbeiten zurzeit 14 Großstädte in einer eID-Modellregion zusammen, um gemeinsam neue Anwendungen für die elektronische Nutzung des Personalausweises zu schaffen. Durch attraktive Antragsverfahren sollen Bürger motiviert werden, kommunale Dienstleistungen verstärkt online zu beantragen. Beispielsweise ist es im Kreis Lippe möglich, Elternbeiträge für Kindertagesstätten online zu entrichten und dabei per eID-Funktion direkten Zugang zu einer elektronischen Fachakte zu erhalten.
Das E-Government-Gesetz des Bundes zielt darauf ab, Schriftformerfordernisse abzubauen und die Unterschrift durch Web-Formulare in Verbindung mit der elektronischen Identifizierung zu ersetzen. Für viele Anträge ist eine persönliche Unterschrift rechtlich nicht notwendig. Damit entfällt der Gang zum Amt. Andere Behördenanträge lassen sich jetzt schon oder in naher Zukunft online mit dem neuen Personalausweis umsetzen. Das Anfang August 2013 verabschiedete E-Government-Gesetz gilt allerdings nur für Behörden des Bundes. Nordrhein-Westfalens CIO Hartmut Beuß betonte daher die Notwendigkeit, das E-Government-Gesetz auch auf Landesebene umzusetzen und stellte dazu eine anstehende Novellierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Aussicht. Eine Voraussetzung für effektives E-Government sei die E-Akte. Eine Verpflichtung für alle kommunalen Dienstleistungen lasse sich aber schon aus Kostengründen nicht ableiten, so Beuß.
(ma)
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