Sachsen:
Landtag berät E-Government-Gesetz


[18.6.2014] Als bundesweiter Vorreiter berät der Sächsische Landtag ein E-Government-Gesetz und Normenkontrollratsgesetz. Es sollen die Rechtsgrundlagen für die durchgängig elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren geschaffen und unnötige Belastungen durch Bürokratie abgebaut werden.

Der Sächsische Landtag berät heute und morgen (18.-19. Juni 2014) über die Entwürfe für ein Sächsisches E-Government-Gesetz sowie die Einrichtung eines Sächsischen Normenkontrollrats. Sofern der Landtag die beiden Gesetze beschließt, werden laut dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa nicht nur die Rechtsgrundlagen für die bislang im Freistaat entstandenen E-Government-Landschaften weiterentwickelt. Es würde dann auch erstmals ein Normenkontrollrat auf Landesebene geschaffen. „Ich freue mich, dass die abschließende Beratung der Gesetzentwürfe noch vor der Landtagswahl stattfindet“, sagt Staatsminister Jürgen Martens. „Sachsen übernimmt mit den beiden Gesetzen bundesweit eine Vorreiterrolle. Mit dem E-Government-Gesetz und seiner konkreten Umsetzung ermöglichen wir Bürgern und Unternehmen eine einfache, rechtssichere und vertrauliche elektronische Kommunikation mit den sächsischen Behörden. Dadurch kann künftig das bisher übliche bürokratische Einreichen von schriftlichen Anträgen entfallen. Auch vom Gesetz zur Einrichtung eines Sächsischen Normenkontrollrats erhoffen wir uns für Bürger und Unternehmen einen spürbaren Bürokratieabbau. Wir haben positive Erfahrungen mit dem Normenkontrollrat des Bundes aufgegriffen und wollen ein solches Gremium erstmals auf Landesebene einrichten. Künftige Normen sollen möglichst schlank und in ihrer Umsetzung kostengünstig gestaltet werden.“ Ziel des Entwurfs für ein Sächsisches E-Government-Gesetz ist es laut der Meldung, Rechtsgrundlagen für die durchgängig elektronische Abwicklung beziehungsweise Online-Abwicklung von Verwaltungsverfahren zu schaffen. Hierbei sei die Informationssicherheit, insbesondere die Vertraulichkeit der Informationsübermittlung, zu gewährleisten. Wo die Unterschriften von Bürgern erforderlich sind, wird künftig vor allem die Nutzung von De-Mail-Diensten und der eID-Funktion des neuen Personalausweises von den Behörden umzusetzen sein. Mit dem Sächsischen Normenkontrollrat soll ein verwaltungsexternes, unabhängiges Gremium geschaffen werden, das die Ministerien bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben unterstützt. Die Ressorts ermitteln dabei die Kosten und den Zeitaufwand, die den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung durch die Befolgung von Gesetzen entstehen. Der Sächsische Normenkontrollrat prüft diese Ergebnisse. Ziel ist es, unnötige Belastungen durch Bürokratie zu vermeiden. Das Gremium soll aus sechs Mitgliedern bestehen, die nicht der Verwaltung angehören dürfen. Die Einrichtung des Normenkontrollrats soll zunächst auf drei Jahre befristet werden. Geplant ist, auf der Grundlage einer abgeschlossenen Evaluation und der erzielten Effekte dann über eine Fortsetzung zu entscheiden. (ve)

http://www.sachsen.de
http://www.justiz.sachsen.de

Stichwörter: Politik, Sachsen, Jürgen Martens, E-Government-Gesetz, Normenkontrollrat



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