Vergaberecht:
Eckpunkte für Reform


[12.1.2015] Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts hat jetzt die Bundesregierung vorgelegt. Unter anderem soll die elektronische Vergabe gestärkt werden.

Die Bundesregierung hat jetzt die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschlossen. Die Eckpunkte der Reform sehen eine Vereinfachung der komplexen Struktur des deutschen Vergaberechts vor. Bislang waren die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen über verschiedene Regelwerke verteilt. Künftig sollen sie laut BMWi im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Außerdem sollen die Vergabeverfahren einfacher werden. Beispielsweise soll die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen gekürzt werden. Verhandlungen mit Bietern im Vergabeverfahren werden leichter möglich sein als bislang. Auch der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer im Vergabeverfahren soll so gering wie möglich gehalten werden. Die bereits bestehende Möglichkeit, soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen, werde gestärkt. Zudem will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Kommunale Handlungsspielräume im Bereich der Daseinsvorsorge bleiben erhalten. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Kommunen zentrale Leistungen der Daseinsvorsorge selbst oder gemeinsam mit anderen Kommunen erbringen können. Wie das Ministerium mitteilt, will die Bundesregierung im Frühjahr einen Gesetzentwurf für die Reform vorlegen. (ve)

http://www.bmwi.de
Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts (PDF, 57 KB) (Deep Link)

Stichwörter: E-Procurement, BMWi



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