NRW:
Elektronische Identitätsprüfung ist erlaubt


[18.5.2016] Das Bundesverwaltungsamt hat Nordrhein-Westfalen ein Berechtigungszertifikat für das Servicekonto.NRW übergeben. Damit können alle Kommunen des Landes den Bürgern die Nutzung des neuen Personalausweises anbieten.

Dank eines Berechtigungszertifikats können Kommunen in NRW jetzt die Nutzung des neuen Personalausweises in Online-Verwaltungsverfahren anbieten. Künftig können sich die Einwohner Nordrhein-Westfalens auch online an- und ummelden, Elterngeld oder BaföG beantragen. Dafür hat das Land vom Bundesverwaltungsamt ein Berechtigungszertifikat erhalten. Mit diesem können alle Kommunen in NRW auf ihren Online-Auftritten die Identität einer Person auch elektronisch prüfen und bestätigen. Wie das Bundesverwaltungsamt meldet, verpflichtet das E-Government-Gesetz des Bundes sowie das aktuell im Landtag beratene E-Government-Gesetz NRW, alle öffentlichen Stellen ab dem Jahr 2018 den elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Das Zertifikat wurde laut der Meldung vom Dachverband kommunaler IT-Dienstleister, dem KDN, für alle Kommunen in NRW beantragt. Dadurch müssen Städte, Gemeinden und Kreise nicht jeweils selbst ein Zertifikat beantragen und installieren. Zudem habe der KDN die Einrichtung des Servicekonto.NRW beschlossen. Über diesen Kontodienst können sich Bürger mit ihrem Personalausweis anmelden, um ihre Identität zu bestätigen. Das Konto soll noch im Jahr 2016 in Betrieb genommen werden. „Mit der Berechtigung zur Identitätsprüfung mithilfe des Personalausweises erreicht der KDN, dass alle Kommunen im Land ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht frühzeitig und fristgerecht erfüllen und einen Dienst schaffen, der den Bürgerservice entscheidend verbessert“, erklärt KDN-Verbandsvorsteher Guido Kahlen. Der Präsident des Bundesverwaltungsamts Christoph Verenkotte betont zudem: „Das Servicekonto.NRW ist ein wesentlicher Baustein für den bundesweiten Ausbau von Servicekonten für Bürger und Unternehmen, die in Zukunft ein Single Sign-On ermöglichen, wie es der Nutzer im E-Commerce bereits gewohnt ist.“ (an)

http://www.bva.bund.de
http://www.kdn.de

Stichwörter: Digitale Identität, Nordrhein-Westfalen, Bundesverwaltungsamt, KDN

Bildquelle: Bundesdruckerei

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