[25.4.2017] Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises stößt auf unterschiedliche Meinungen. In einer Anhörung äußerten sich jetzt Befürworter ebenso wie kritische Experten zum Thema.
Auf unterschiedliche Experteneinschätzungen stößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (18/11279). Das ist gestern (24. April 2017) bei einer Sachverständigen-Anhörung (
wir berichteten) deutlich geworden. Jens Fromm vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin sagte in der Anhörung, dass man bei dem Ausweis zwar eine tolle Technik, bei der Einführung aber vergessen habe, den Nutzer ein Stück weit mitzunehmen. Im Jahr 2010 sei dem Nutzer eine komplex zu bedienende Anwendung angeboten worden. Fromm plädierte dafür, dass die eID-Funktion eingeschaltet bleiben sollte. Er sieht darin eine größere Chance, dass die eID-Funktion vorankommt. Professor Bernd Holznagel von der Universität Münster begrüßte den erneuten Versuch, diese Sicherheits-Infrastruktur zu etablieren und zu fördern. Aus seiner Sicht sollte es zur Kontrolle des Dienstanbieters hinsichtlich der Zertifizierung bei der alten Regelung bleiben. „Das war erprobt und ist gut so“, kommentiert der Professor. Einen Grund für den Vertrauensmangel in die eID sieht Constanze Kurz vom Chaos Computer Club darin, dass auf die Risiken, die mit der Benutzung einhergehen, nicht handfest und ehrlich hingewiesen werde. Dies betreffe insbesondere die Lesegeräte. Es sei Pflicht für den Staat, der diese eID herausgibt, die Bürger sinnvoll zu informieren, was die Unterschiede bei der Benutzung der verschiedenen Lesegeräte in Bezug auf die IT-Sicherheit sind. Professor Marian Margraf von der Freien Universität Berlin hält die automatische und dauerhafte Einschaltung der eID-Funktion für weniger kritisch. Schließlich hätten die Nutzer nach wie vor die Möglichkeit, den Personalausweis zu sperren. Jürgen Müller von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kritisierte, dass der Gesetzentwurf sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt als auch bestimmte den Datenschutz sichernde Standards unterlaufe. Die obligatorische Aktivierung der eID-Funktion sei die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit nur dann bereit mitzugehen, wenn es tatsächlich keine verpflichtende Nutzung gibt. Das sollte auch im Gesetz selbst verankert werden. Dass sein Haus dem Gesetzentwurf voll zustimmen könne, machte Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik deutlich. Der Entwurf reagiere auf die praktischen Erfahrungen seit Einführung der eID, um die Verwendungsbreite für die Bürger zu erhöhen. Dabei behalten die Änderungen laut Schönbohm deren hohes Sicherheitsniveau bei.
(ve)
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